Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/jugend/ergaenzungstarif-fuer-pg-standorte
03.05.2024, 07:05 Uhr

Ergänzungstarif für PG-Standorte

  • 10.10.2018
  • Operativ

Flankierend zum Interessenausgleich wurde für Power & Gas ein Ergänzungstarifvertrag verhandelt. Über das mit dem Tarifabschluss 2018 eingeführte "T-ZUG" sinken zusätzlich Kosten, ohne dass die Beschäftigten Einbußen hinnehmen müssen.

Im Wesentlichen sieht der Ergänzungstarifvertrag vor, dass das mit dem Tarifabschluss 2018 vereinbarte tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) an den betroffenen PG-Standorten für alle Tarifbeschäftigten durch acht Tage zusätzliche bezahlte Freizeit abgegolten wird. Im Flächentarif gilt dies nur für genau definierte Beschäftigtengruppen. Die Option auf finanzielle Abgeltung entfällt im Geltungsbereich des Ergänzungstarifs.

Die im Tarifabschluss vorgesehene einmalige Zahlung von 400 € (T-ZUG B) wird hingegen nicht beeinflusst, dieses Geld also wie in der Fläche ausbezahlt. Der Ergänzungstarifvertrag greift nur im Jahr 2019 an den Standorten Berlin H, Erfurt W, Erlangen Fre, Görlitz, Mülheim R und Offenbach K und hat keine Nachwirkung. An Standorten, an denen PG- und Beschäftigte anderer Divisionen zusammen arbeiten, können BR und Standortleitung den Geltungsbereich einvernehmlich auf alle Beschäftigten der Betriebsratseinheit ausweiten.


Weitere Informationen sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten enthalten die beiden Flugblätter des Siemens Teams der IG Metall, die man als PDF über oben stehende Links herunterladen kann.