Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/konzern/sis-verhandlungen-gehen-in-die-zweite-runde
28.04.2024, 04:04 Uhr

SIS-Verhandlungen gehen in die zweite Runde

  • 13.07.2010
  • Konzern

Am kommenden Freitag, den 16. Juli, beginnt die zweite Runde der Tarifverhandlung für Siemens IT Solutions and Services. Die ersten Gespräche hatten am fünften Juli keine Annäherungen erbracht - Siemens steht den wesentlichen Forderungen der Arbeitnehmerseite ablehnend gegenüber.

Der 12. Juli in Erlangen (zum Vergrößern anklicken)

Es wird sich herausstellen, ob die Firmenvertreter zum zweiten Treffen etwas mehr Kompromissbereitschaft und Entgegenkommen mitbringen. Die SIS-Beschäftigten jedenfalls machten am Montag (12.7.) einmal mehr klar, dass sie geschlossen hinter ihrer Tarifkommission und den Forderungen stehen - mehrere Hundert demonstrierten wieder an etlichen Standorten.

Mehr Montagsaktionen am 19. Juli

Weitere Aktionen werden schon jetzt für den Montag (19.7.) nach den Verhandlungen geplant. In Fürth beispielsweise wird bei einer Großkundgebung(*) Sibylle Wankel, die Verhandlungsführerin und Tarifexpertin der IG Metall Bayern, über den Verlauf und den Verhandlungsstand berichten. Auch andere Standorte führen ihre üblichen Montagsaktivitäten durch oder planen besondere Aktionen, um die Tarifverhandlungen zu unterstützen.

Die Forderungen stehen unverändert:

» Sollte ein Personalabbau sich tatsächlich als unvermeidlich erweisen, muss er in jedem Fall ohne Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen erfolgen.

» Kommt es zu der von Siemens geplanten Spaltung in einen Restrukturierungsbetrieb bzw. -betriebsteil und einen Betrieb(-steil) für die neu aufgestellte SIS, müssen im Restrukturierungsbetrieb sofort wieder die flächentarifvertraglichen Inhalte materiell gelten. Dies ist auch die Basis für Abfindungen.

» SIS muss im Siemens-Konzern verbleiben

» Die Tarifbindung im Rahmen der Tarifverträge für die Metall-und Elektroindustrie muss erhalten bleiben. Als eventuell künftige Siemens-Tochtergesellschaft muss SIS den Arbeitgeberverbänden beitreten.

» Die Beschäftigungs- und Standortsicherung und insbesondere der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen müssen weiter abgesichert werden.

» Die Entgelt- und Arbeitszeitabweichungen nach dem SIS-Ergänzungstarifvertrag sind zu beenden. Dies bedeutet die uneingeschränkte Rückkehr zum Flächentarif und eine Regelüberleitung in die entsprechenden Entgeltgruppen. Sollte ein Ergänzungstarifvertrag zur Durchsetzung der vorrangigen Ziele notwendig sein, darf er keinerlei Verschlechterungen gegenüber dem aktuellen Ergänzungstarifvertrag enthalten. Darüber hinaus muss er befristet sein und darf keine Nachwirkung haben.

» In allen SIS-Bereichen müssen arbeitsfähige Mitbestimmungsstrukturen gewährleistet werden.


(*) (19. Juli 2010, 11 Uhr Protestmarsch zum Bahnhofsplatz in Fürth, dort Kundgebung  um 11 Uhr 55)