Siemens Dialog
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20.04.2024, 18:04 Uhr

Lücken im Lohngefüge

  • 26.09.2013
  • Allgemein

Kaum ist der Wahlkampf vorbei, fährt die Arbeitgeber-Lobby ihren Abwehrkampf gegen einen Mindestlohn wieder hoch. Die Argumente sind stets die gleichen, werden dadurch aber nicht besser: Eine gesetzliche Regelung gefährde Arbeitsplätze und bringe wenig Wohlstandsverbesserung. Eine andere Studie hingegen betont die Risiken fehlender Regulierung.

Tarifbindung gibt Löhnen Halt

Wackelige Warnungen

Das DIW wiederholte zur Wochenmitte die <link http: www.diw.de sixcms _blank external-link-new-window diw>undefinedBehauptung, ein gesetzlicher Mindestlohn würde nicht wesentlich zur Bekämpfung von Lohnungleichheit und Armut beitragen. Dabei verstrickt es sich allerdings in einen Widerspruch, den DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki <link http: www.dgb.de presse _blank external-link-new-window dgb>undefinedkritisiert: Haben die verbreitet geforderten 8,50 Euro pro Stunde eine zu geringe Wirkung auf die Verteilungsgerechtigkeit, müsste eine höhere Untergrenze gezogen werden - davor aber warnt das DWI ausdrücklich.

Der Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie warnt in seiner neuen "<link http: www.baymevbm.de baymevbm termine _blank external-link-new-window vbm>undefinedAgenda 2020" wieder einmal, Mindestlöhne "verdrängen Arbeitsplätze ins Ausland und schmälern Beschäftigungschancen". Belege dafür bleibt er wie immmer schuldig, und hätte sich vielleicht vorher mit dem DIW abstimmen sollen: Das nämlich räumt mittlerweile ein, grundsätzlich "müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen".

Nachbarstaaten stabilisieren, Deutschland schaut zu

Eine andere Erkenntnis gewannen Forscher des Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen. Sie untersuchten auf europäischer Ebene das Zusammenspiel von Tarif- und Mindestlöhnen und Lohnungleichheit und warnen vor "erheblichen Lücken" in Deutschland:"Der Wirkungsbereich des klassischen Tarifmodells ist deutlich geschrumpft, gesetzliche Stützen zur Stabilisierung des Lohngefüges gibt es kaum."

Wechselwirkung von Mindestlohn und Tarifbindung

Ausgangspunkt waren erhebliche Unterschiede in der Verbreitung von Niedriglöhnen. So verdienen etwa in Schweden weniger als drei Prozent der Beschäftigten weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns, in Frankreich sind es sechs, in Spanien 15 und in Deutschland gar 22 Prozent. Auf der Suche nach den Ursachen stießen die Forscher auf den Einfluss nationaler Lohnfindungsprozesse und insbesonders eine Wechselwirkung zwischen gesetzlichen Lohnuntergrenzen und dem Tarifsystem: Wo dieses schwach ist, wirken meist verbindliche Lohnuntergrenzen ausgleichend, wie zum Beispiel in Großbritannien; wo es hingegen stark ist, unter anderem in Schweden und Österreich, kommt das System ohne gesetzliche Untergrenze aus.

Vor diesem Hintergrund hält das IAQ die deutsche Situation für problematisch. Zum einen ist die Tarifbindung seit 1998 von über 70 unter 60 Prozent gesunken, hinzu kommen in Bereichen mit mangelnder gewerkschaftlicher Durchsetzungskraft bisweilen Tariflöhne unter der Niedriglohnschwelle. Fehlen in diesen Bereichen obendrein Betriebsräte, entstehend "große weiße Zonen eines unregulierten Arbeitsmarktes". Allgemeinverbindlichkeitserklärungen schließlich, wie sie unter anderem in Frankreich verbreitet sind, blockieren deutsche Arbeitgeberverbände seit Jahren. Die Folge formulieren die Forscher in einem Satz: "Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland größer als in den meisten europäischen Staaten."


<link http: boeckler.de _blank external-link-new-window hbs>undefinedausführliche Darstellung der Studie, ihrer Ergebnisse und Schlussfolgerungen bei der Hans Böckler-Stiftung