Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/recht-auf-unerreichbarkeit
27.04.2024, 07:04 Uhr

Recht auf Unerreichbarkeit

  • 17.02.2014
  • Allgemein

Dass die ständige Verfügbarkeit von Beschäftigten über mobile Kommunikation auch ihre Schattenseiten hat, erkennen immer mehr Arbeitgeber. Vor allem große Unternehmen folgen zunehmend dem Beispiel von VW, wo die Erreichbarkeit per Gesamtbetriebsvereinbarung eingeschränkt wurde. Jetzt gibt es auch bei BMW mehr Recht auf ungestörtes Privatleben.

Besonders Beschäftigte in typischen Bürojobs wie Verwaltung oder Entwicklung sind, ob freiwillig oder gezwungenermaßen, über Smartphone oder Laptop oft auch unterwegs oder daheim für Belange zu haben, die eigentlich nur am Arbeitsplatz etwas zu suchen haben. Das Ergebnis ist zusätzliche - und nicht erfasste - Arbeitszeit, die sich schnell mal auf etliche Stunden summieren kann. Hinzu kommt die Belastung, nie wirklich komplett abschalten zu können; Arbeitsmediziner warnen schon lange vor den Risiken, die dieser Zustand auf Dauer birgt.

Bei BMW sorgt eine Gesamtbetriebsvereinbarung dafür, dass diese Risiken in Zukunft eingedämmt werden. Firmenseite und Interessenvertretung sind sich einig, dass damit die Beschäftigten vor zu hoher Belastung und möglichem Burnout geschützt werden sollen. Gleichzeitig wird der Ruf von BMW als attraktiver, verantwortungsbewusster Arbeitgeber gefestigt.

Mobilarbeit und Ruhephasen

Das Prinzip der Vereinbarung: Werden berufliche Dinge außerhalb des Arbeitsplatzes beziehungsweise der normalen Arbeitszeit am Handy oder mit dem Notebook erledigt, können die Beschäftigten dies als sogenannte Mobilarbeit in ihre Arbeitszeitkonten eintragen und entsprechenden Ausgleich beanspruchen. Außerdem sollen betroffene Beschäftigten laut dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Manfred Schoch mit ihren Vorgesetzten Phasen festlegen, in denen sie generell unerreichbar sind und bleiben - auf diese Weise wird "ein Recht auf Unerreichbarkeit definiert",  erklärt Schoch.