Siemens Dialog
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17.05.2024, 04:05 Uhr

Siemens prüft Weiterbeschäftigung für klagende BenQ Beschäftigte

  • 08.05.2007
  • Konzern

Bereits im April haben vor Verhandlungen über Widersprüche von BenQ-Beschäftigten gegen den Betriebsübergang von Siemens zu BenQ Mobile begonnen. Sollten derartige Klagen Erfolg haben, wäre der Übergang unwirksam, das Beschäftigtenverhältnis der Betroffenen zu Siemens hätte formal nie geendet.

Aus Siemens wurde BenQ Mobile - beim Übergang alles rechtens?

Vor dem Arbeitsgericht Wesel vertraten frühere Siemens-MitarbeiterInnen ihre Klage, Siemens habe sie nie im von §613a BGB geforderten Umfang über die Folgen des Betriebsübergangs zu BenQ Mobile informiert. Damit habe die Widerspruchsfrist nie begonnen und folglich sei nun ein Widerspruch nach wie vor möglich.

Mehrere RichterInnen kritisierten bereits das ihrer Meinung nach unzureichende Informationsschreiben von Siemens an die Beschäftigten, in dem Siemens im August 2005 über den Betriebsübergang zu BenQ informierte. Kritikpunkte sind unter anderem, das Schreiben sei nicht in jeder Hinsicht ausreichend konkret, suggeriere eine nicht existierende Zusammenarbeit von Siemens und BenQ, außerdem hätten die Beschäftigten auf Grund wechselnder Bezeichnungen den Eindruck bekommen können, ihr künftiger Arbeitgeber sei die BenQ Corporation und nicht BenQ Mobile.

Siemens' Anwalt argumentierte dagegen, dass Informationsschreiben sei unter Berücksichtigung der Perspektive und Kenntnisse der Beschäftigten zu beurteilen und unter diesem Aspekt hinreichen deutlich und ausreichend formuliert; gleichzeitig betonte er die Bereitschaft Siemens', eine Weiterbeschäftigung der Kläger zu prüfen.

Der von Siemens eingebrachte Vorwurf eines unzulässigen "Massenwiderspruchs" stößt bei den Richtern bislang auf wenig Verständnis. Das Engagement der IG Metall, die unter anderem Formblätter für den Widerspruch zur Verfügung gestellt hatte, macht demnach wegen des offenkundigen Interesses der einzelnen Betroffenen daran deren Widerspruch nicht unwirksam, zumal es schon aus zeitlichen Gründen schwierig gewesen wäre, alle Widersprüche völlig unabhängig voneinander einzulegen.

Einige Kläger gaben zu verstehen, dass sie unter Umständen auch eine Abfindung akzeptieren würden; bis zur Verkündung sind Vergleiche prinzipiell jederzeit möglich. Nach dem Eindruck etlicher Anwesender sind Urteile gegen Siemens wahrscheinlich - es bleibt bis zu den ersten Urteilsverkündungen abzuwarten, ob sich diese Erwartung erfüllt.