Siemens Dialog
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02.05.2024, 09:05 Uhr

Beschäftigungsverhältnis nicht übergegangen

  • 28.03.2008
  • Konzern

Das Bundesarbeitgericht hat im Verfahren ehemaliger Agfa-Beschäftigter eine Entscheidung getroffen, die sich auch auf die Klagen früherer BenQ-Mitarbeiter gegen Siemens auswirken könnte: Mangelnde Information über mögliche Folgen eines Betriebsübergangs macht diesen in Hinsicht auf den Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses unwirksam.

Das Erfurter <link http: www.bundesarbeitsgericht.de index.htm _blank external-link-new-window>undefinedBAG gab der Klage dreier AgfaPhoto-Mitarbeiter statt, die vor drei Jahren im Rahmen eines Betriebsübergangs der Sparte an eine Käufergruppe um den Münchener Privatinvestor Hartmut Emans ging. Das Unternehmen ging auf Grund mangelnder wirtschaftlicher Grundlage in Konkurs, weltweit fast 3.000 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz - Parallelen zu BenQ sind nicht zu übersehen.

Mangelhafte Information

Wie die Richter nun in letzter Instanz entschieden, hat der Mutterkonzern Agfa-Gevaert die Belegschaft vor dem Verkauf der damals bereits angeschlagenen Fotosparte falsch beziehungsweise ungenügend über die möglichen Folgen informiert. Laut BAG-Urteil hätte sie nicht nur über die geplante Ausgliederung und den Betriebsübergang an sich, sondern auch über wirtschaftliche Probleme und die Gefahr einer Pleite informiert werden müssen.

Beschäftigungsübergang unwirksam

Die Kläger sind mit dem Urteil nun weiter Angestellte von Agfa-Gevaert - ihnen stehen Löhne und Gehälter für die vergangenen drei Jahre zu, außerdem die Erfüllung von Forderungen aus Vorruhestandsvereinbarungen und betrieblichen Rentenverträgen. Rund 200 weitere ähnliche Klagen Betroffener sind noch anhängig; für sieht wohl nicht nur einer der beteiligten Anwälte jetzt eine Signalwirkung des ersten Urteils, zumal auch der vorsitzende Richter Friedrich Hauck von einer "Weichenstellung" sprach.

Ermunterung für Ex-Siemensianer

Diese Weichenstellung könnte auch den Ausgang einer Reihe vergleichbarer Verfahren beeinflussen, die ehemalige zu BenQ Mobile gewechselte Siemensianer in München und Bocholt betreffen. Einer von ihnen, der frühere Bocholter Betriebsrat Michael Gerber, bezeichnete das Agfa-Urteil als "Ermunterung für unsere Prozesse gegen den Betriebsübergang von Siemens nach BenQ".

In den ersten Instanzen kam es hier zu unterschiedlichen Ergebnissen; nichtsdetoweniger zeichnet sich bereits eine Neigung der Waagschale zugunsten der Kläger ab. Siemens bestreitet Versäumnisse bei der Information zum Betriebsübergang an das taiwanesische Unternehmen, ist aber gleichzeitig um Absicherung und außergerichtliche Einigungen bemüht (siehe In Verbindung stehende News).