Siemens Dialog
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03.05.2024, 10:05 Uhr

BenQ: Kläger setzen sich gegen Siemens durch

  • 23.07.2009
  • Konzern

Was lange währt... Nach dem aufreibenden Gang durch alle Instanzen haben die Beschäftigten der ehemaligen Siemens Mobile mit ihren Klagen gegen den Betriebsübergang zu BenQ Mobile vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Das BAG erklärte den nachträglichen Widerspruch gegen den Übergang aufgrund mangelhafter Information für zulässig.

Beschäftigtenrechte auf Information bei Betriebsübergängen gestärkt

Das Urteil in mehreren Prozessen von Klägern aus München und Kamp-Lintfort setzt heute den Maßstab für die insgesamt noch rund 50 anhängigen Verfahren. Gleichzeitig stärkt es die Rechte Beschäftigter auf die durch <link http: dejure.org gesetze bgb _blank external-link-new-window>BGB§613a des BGB vorgesehene umfassende Unterrrichtung unter anderem über rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.

Ausreichende oder mangelhafte Unterrichtung?

Die Kläger hatten nach der Pleite von BenQ gegen den Betriebsübergang von Siemens geklagt. Nach Überzeugung Siemens' war die dafür vorgesehene Frist von einem Monat nach der Unterrrichtung abgelaufen; die Betroffenen hingegen argumentierten, die Frist hätte aufgrund unzureichender Unterrichtung nie zu laufen begonnen. Das BAG stimmte dieser Auffassung nun zu und zieht damit einen Schlussstrich unter den Streit.

Vertreter der Firmenseite hatten sich zu Beginn der Verfahren mehr als selbstsicher geäußert und die potenziellen Kläger mit Warnungen ins Bockshorn zu jagen versucht, sie würden sich auf ebenso mühsame wie aussichtslose Prozesse einlassen. Gleichzeitig machte Siemens es zur Auflage für alle, die zur damals vom Unternehmen eingerichteten und mit erheblichen Resourcen ausgestatteten Beschäftigungsgesellschaft wechseln wollten, auf sämtliche Ansprüche zu verzichten - eine Kombination, die letztlich nur einen kleinen Teil der Betroffenen zur Klage veranlasste.

Späte Genugtuung

Ihnen allerdings widerfährt nun zwar späte, aber große Genugtuung. Im selben Maße, wie sich Siemens angesichts in den ersten Instanzen reihenweise verlorener Prozesse schon bald nicht mehr ganz so sicher über seinen Sieg vor den Arbeitsrichtern war, stiegen ihre Aussichten auf einen Erfolg. Der ist nun errungen - jetzt gilt es, die Beschäftigungssituation der Betroffenen zu klären, denen Siemens zwischenzeitlich vorsichtshalber zusätzlich gekündigt hat. Ihre Betriebe sind bekanntlich unwiderruflich verschwunden.

IG Metall begrüßt das Urteil

Der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Werner Neugebauer <link http: www.igmetall-bayern.de _blank external-link-new-window>undefinedbegrüßte das BAG-Urteil als Stärkung der Rechte von Beschäftigten. Er forderte die Unternehmen auf, ihre Sorgfalt bei der Information über bevorstehende Betriebsübergänge entsprechend deutlich zu verbessern: "Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten. Gerade jetzt in der Krise hat dieses Urteil besondere Bedeutung, steht doch zu befürchten, dass es zu weiteren Betriebsübergängen gegen den Willen der Beschäftigten kommt."

Siemens immer noch in der Verantwortung

Siemens Entscheidung, den Klägern zwischenzeitlich zu kündigen, kritisierte Neugebauer und verlangte vom Unternehmen: "Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens in die Verantwortung genommen, ihr muss sich der Konzern jetzt stellen."