Siemens Dialog
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17.05.2024, 08:05 Uhr

Wieder Etappensieg für Ex-BenQ-Beschäftigte

  • 29.04.2008
  • Konzern

Erfolg für fünf ehemalige ICM-Beschäftigte, die mit ihrem Betrieb in Kamp-Lintfort zu BenQ Mobile gewechselt waren: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung bei Siemens wegen mangelhafter Information über die Folgen des damaligen Betriebsübergangs statt.

Das Landesarbeitsgericht gab damit am Dienstag den Beschäftigten recht, die dem Betriebsübergang von Siemens zu BenQ nachträglich widersprochen hatten. Es begründete die Entscheidung, das Informationsschreiben von Siemens über den Betriebsübergang habe nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprochen.

Im Detail habe eine Adresse des künftigen Arbeitgebers gefehlt, so dass dieser nicht klar zu identifizieren war, führte das Gericht die Mängel aus. Außerdem habe man den Beschäftigten verschwiegen, dass sie nicht beim taiwanesischen Handy-Hersteller selbst, sondern bei einer eigens zu diesem Zweck gegründeten deutschen Tochter angestellt werden würden.

Siemens will gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht Widerspruch einlegen und begründet, die Widersprüche seien mit mehr als einjähriger Verspätung erfolgt. Ob sich diese Auffassung durchsetzen lassen wird, darf bezweifelt werden: Schließlich waren den Betroffenen die entsprechenden Informationen ebenfalls erst mit so viel Verspätung zugänglich, dass sie gar nicht innerhalb der Frist hätten reagieren können.