Siemens Dialog
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17.05.2024, 07:05 Uhr

Weiterbeschäftigung für BenQ-Betriebsrat?

  • 31.08.2007
  • Konzern

Jetzt wird's für Siemens womöglich noch einmal eng in Sachen BenQ: Das für Kamp-Lintfort zuständige Arbeitsgericht Wesel gab der Klage eines ehemaligen BenQ'lers gegen den Betriebsübergang statt. Bestätigt sich das Urteil durch die nächsten Instanzen, hat das Arbeitsverhältnis mit Siemens formal nie geendet - das Unternehmen ist zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.

Der frühere Betriebsrat Michael Gerber (Foto) hatte vor dem <link http: www.lag-duesseldorf.nrw.de bezirk arbgwesel _blank>AG Wesel geklagt, der Betriebsübergang von Siemens sei auf Grund 2005 unrichtiger und fehlerhafter Information über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu BenQ Mobile und seine zu erwartenden Folgen unwirksam.

Viele ähnliche Klagen, die einzeln zu verhandeln sind, sind noch nicht beendet; zahlreiche Kläger schlossen zudem einen Vergleich mit Siemens, bei dem von Unternehmensseite offenbar ansehnliche fünfstellige Summen geboten wurden; Gerber jedenfalls hatte man zuletzt mit 62.500 Euro gewunken. In anderen Prozesse in München wiederum gaben Richter bereits Siemens' Auffassung recht, die Betroffenen ausreichend über den Betriebsübergang unterrichtet zu haben.

Für Gerber kam ein Vergleich nicht in Frage - zu Recht, wie es nun zumindest nach der ersten Instanz aussieht. Ein Unternehmenssprecher von Siemens wird zitiert, man warte erst einmal auf die Urteilsbegründung, ein Einspruch sei jedoch sehr wahrscheinlich. Dann muss als nächste Instanz das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, gegebenenfalls am Ende das Bundesarbeitsgericht entscheiden.