Siemens Dialog
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17.05.2024, 07:05 Uhr

"Ein Stückchen Gerechtigkeit"

  • 04.10.2007
  • Konzern

Entscheidung im Konflikt um Arbeitsplatz-Startprämien für ehemalige Inservio-Mitarbeiter in Bocholt: Die Schlichtungsstelle hat Ende September die Auffassung der Arbeitnehmerseite bestätigt, nach der eine neue Tätigkeit bei der Technical Services Alliance Siemens nicht von der Verpflichtung entbindet, die vereinbarten Prämien zu zahlen.

Über 80 ehemalige Siemensianer, die im Zuge des BenQ-Deals letztlich bei deren Service-Tochter Inservio in Bocholt gelandet waren, haben mittlerweile eine neue Stelle bei der <link http: www.com-base.de html _blank>ComBase-Tochter <link http: tsa.com-base.de html _blank>Technical Services Alliance (TSA).

Der nun per Schlichterspruch beendete Streitfall drehte sich um die Frage, ob für sie die Aufnahme dieser Arbeit aus der Beschäftigungsgesellschaft <link http: www.peag-transfer.de index.php _blank>PEAG heraus gemäß der Einigung mit Siemens vom November 2006 Arbeitsplatz-Startprämien fällig wurden (siehe Notfalls vor Gericht).

Einschließlich eines pauschalen Nachteilsausgleichs beträgt diese Summe 24.000 Euro pro Beschäftigtem. Siemens hatte die Leistung für die jetzigen TSA-Mitarbeiter mit dem Argument abgelehnt, bei diesem Unternehmen handle es sich um eine Fortführungsgesellschaft - in der Vereinbarung explizit von den Prämien ausgeschlossen. Die Betroffenen und die IG Metall Bocholt vertraten ihrerseits den Standpunkt, da die TSA-Mutter ComBase den Betriebs kaufte hatte - also nicht TSA selbst -, handle es sich nicht um eine Fortführungsgesellschaft.

Der Schlichterspruch macht dem Hin und Her nun ein Ende: "Es wird festgestellt, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages von ehemaligen Beschäftigten der Fa. Inservio GmbH/BenQ Bocholt und Kamp-Lintfort mit der Firma TSA Technical Services Alliance nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur [...] zu keinem Wegfall sowohl der Arbeitsplatz-Startprämie i.H.v. 12.000 Euro brutto als auch des pauschalierten Nachteilsausgleichs i.H.v. 12.000 Euro brutto geführt hat."

Bocholts IG Metall-Bevollmächtigter Heinz Cholewa fasste zusammen, wie die Entscheidung bei den im abgelaufenen Jahr durch Betriebsübergänge, Pleiten und Angst vor dem Verlust der Existenzgrundlage gebeutelten Betroffenen empfunden wird: "Ein Stückchen Gerechtigkeit."