Siemens Dialog
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17.05.2024, 03:05 Uhr

BenQ-Klagen auf der Zielgeraden

  • 11.05.2009
  • Konzern

Fast drei Jahre nach der Insolvenz von Siemens' ehemaliger Handy-Sparte werden die letzten offenen Fragen zum Betriebsübergang zu BenQ Mobile unwiderruflich geklärt werden. Das Bundesarbeitsgericht verhandelt Ende Juli in dritter und letzter Instanz die ersten Fälle, in denen Beschäftigte rückwirkend gegen den Betriebsübergang zu BenQ Mobile klagten.

"Wir sind zurück": Der Protest von 2006 könnte für<br>rund 40 Betroffene bald Realität werden.

Vorausgegangen war Siemens' Revision erst gegen die Entscheidungen in erster und zweiter Instanz. Wie es ein Betroffener als Reaktion im Forum des Siemens Dialogs <link http: dialog.igmetall.de _top external-link-new-window>Forumformuliert: "Dann gehen wir eben zusammen noch nach Erfurt zum Bundesarbeitsgericht, damit endgültig Recht gesprochen wird. Die Revision kommt nicht überraschend, aber sie ist so traurig charakteristisch für das ,was aus Siemens und der Unternehmerethik geworden ist."

Noch rund 40 Klagen anhängig

Den langen, mühseligen Weg durch die Instanzen und gegen einen auf den ersten Blick schier übermächtigen Konzern haben nur wenige der über 3.000 ehemaligen Siemensianer durchgehalten, denen mit dem Übergang und der schnell folgenden Pleite die berufliche Existenz unter dne Füßen weggezogen worden war. Anhängig sind nur noch etwa 40 Klagen aus Kamp-Lintfort und München, der Rest zog die Abtretung aller Ansprüche gegen eine Abfindung dem Rechtsweg vor.

Beharrlichkeit zahlt sich aus

Dessen Erfolg allerdings scheint nunmehr fast sicher, die Hartnäckigkeit wird sich am Ende wohl lohnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jedenfalls zeigte sich im April 2008 überzeugt vom Ansinnen der Kläger: "Die Unterrichtung der Beklagten genügte den Anforderungen nicht. Weder ist die Identität des Übernehmers hinreichend gekennzeichnet noch sind die Gründe im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB ausreichend angegeben [...]"

Vier Fälle mit großer Bedeutung

Neben dem ehemaligen Kamp-Lintforter Mobile-Betriebsrat Michael Gerber verhandelt Erfurter das BAG am 23. Juli drei weitere Fälle. Da es sich um die erste Verhandlung in dieser Sache handelt, wird der Entscheidung Grundsatzcharakter zuzumessen sein - nicht 'nur' für die übrigen Klagen im Fall BenQ Mobil, sondern für die Informationspflicht von Betrieben bei Betriebsübergängen generell.

Arbeitsrechtsschutz - klarer Vorteil

Aller Voraussicht nach wird damit endlich das Recht im juristischen Sinne der empfundenen Gerechtigkeit folgen. Der lange Atem der Kläger zahlt sich dann vermutlich aus - wie es im <link http: dialog.igmetall.de _top external-link-new-window>ForumForumbeitrag steht: "Ich denke als 4. Säule der Sozialversicherung neben Renten-, Kranken- und Arbeitslosen- sollte eine Arbeitsrechtsschutzversicherung Pflicht werden." Übrigens: In einer IG Metall-Mitgliedschaft ist genau dieser Arbeitsrechtschutz automatisch enthalten.