Siemens Dialog
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02.05.2024, 12:05 Uhr

Außerordentliche Kündigung für Betriebsrat

  • 08.10.2007
  • Konzern

Erfolgreich hatte der ehemalige BenQ-Betriebsrat Michael Gerber gegen den Betriebsübergang der Handy-Sparte von Siemens zu BenQ geklagt. Siemens reagiert nicht nur mit quasi prophylaktischer ordentlicher Kündigung weiterer Kläger, sondern kündigt Gerber obendrein auch noch außerordentlich. Offenbar versucht man, ganz sicher zu sein, ihn nicht am Ende des Rechtswegs beschäftigen zu müssen.

Am 20. September legte Siemens die ordentlichen Kündigungen gegen Gerber und andere Kläger dem Betriebsrat von BenQ zur Anhörung vor (siehe Siemens kündigt Kläger gegen Betriebsübergang). Der Betriebsrat widersprach ausnahmslos; jetzt wurde gegen Gerber auch noch vorsorglich eine außerordentliche Kündigung zum 31. März 2008 nachgereicht.

Als Betriebsrat unterliegt er bekanntlich besonderem Kündigungsschutz, zudem ist nach § 20, 4 des Manteltarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach diesem Paragraphen nämlich dürfen Beschäftigte über 55 Lebensjahre und mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Der Betriebsrat hat folgerichtig auch dieser außerordentlichen Kündigung widersprochen. Ohne sein Zustimmung oder ersatzweise den Beschluss des zuständigen Arbeitsgerichts Wesel kann Siemens Gerber juristisch nicht kündigen. Für diesen Fall eines Zustimmungsersetzungsverfahrens hat der Betriebsrat von BenQ bereits die Beauftragung des Rechtsanwalts Hans-Joachim Hebing von der DGB Rechtsschutz GmbH beschlossen.

Gerber kommentierte das Vorgehen Siemens' hart, aber angesichts der jüngsten Entwicklung wohl nachvollziehbar: "Das Verhalten des Siemens-Konzerns ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Erst beherrscht er nicht das kleine Einmaleins des Arbeitsrechts, jetzt versucht er zum letzten Strohhalm zu greifen, um eine Kündigung noch in der Ruhephase der Altersteilzeit zu erreichen."