Siemens Dialog
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17.05.2024, 06:05 Uhr

Der Willkür Grenzen setzen

  • 04.09.2007
  • Konzern

Der ehemalige Siemens- und spätere BenQ Mobile-Betriebsrat Michael Gerber aus Kamp-Lintfort hat nachträglich gegen den Betriebsübergang geklagt - erfolgreich. Seine Klage sieht er als Signal dafür, dass man sich gegen die Macht der Unternehmen wehren kann.

Vergangene Woche gab das Arbeitsgericht Wesel Gerbers Auffassung Recht, Siemens habe ihn vor dem Betriebsübergang seiner ehemaligen Handy-Sparte nicht so gründlich und umfassend darüber informiert, wie es das Gesetz vorsieht (siehe Weiterbeschäftigung für BenQ-Betriebsrat?). Im <link http: www.jungewelt.de _blank>Interview mit der "jungen Welt" erläutert Gerber seine Sicht des Vorgangs.

Gute Argumente

Für ihn kommt der Etappensieg in der ersten Instanz, gegen den Siemens aller Voraussicht nach den Rechtsweg weiter beschreiten wird, keineswegs überraschend: "Ich war stets davon überzeugt, dass ich gute Argumente zur Begründung meiner Klage gegen den Siemens-Konzern anführen kann. Der jetzige Erfolg ist ein wichtiges Signal und macht deutlich, dass Unternehmen sich ihrer Belegschaften nicht willkürlich entledigen können, wie es der Siemens-Konzern getan hat."

"Glorreiche Zukunft unter BenQ"

Gerber beruft sich unter anderem darauf, Siemens habe über den zweifelhaften Ausgang des Deals und seine katastrophalen Folgen für die Belegschaft Bescheid wissen müssen: "Siemens hatte intern eine vernichtende Einschätzung der Perspektiven des taiwanesischen Betriebs. Den Mitarbeitern wurde jedoch eine glorreiche Zukunft unter BenQ vorausgesagt."

Diese Umstände bestätigen für ihn den Verdacht, Siemens habe sich des Geschäfts entledigen wollen und "dafür an BenQ eine Abwrackprämie bezahlt. Mit der Klage auf Weiterbeschäftigung wollte ich ein Signal setzen, dass man sich gegen so etwas wehren kann." Aus ähnlichem Grund lehnte er auch den Vergleich ab, der eine Abfindung von immerhin 62.500 Euro enthielt: "Für mich ist ein Arbeitsplatz wichtiger als eine Abfindungszahlung. Zudem befinde ich mich schon in der Altersteilzeit, die ich noch im Siemens-Konzern begonnen habe. Diese möchte ich dort auch beenden."

Ermutigung für andere Beschäftigte

Für andere Beschäftigte und Unternehmen sieht der frühere Betriebsrat im aktuellen Urteil eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, "weil immer mehr Konzerne ihre Belegschaften ausgliedern und an andere Unternehmen verkaufen. Das Urteil macht deutlich, dass man dieser Unternehmerwillkür Grenzen setzen kann. Insofern ist es eine Ermutigung für andere Beschäftigte, sich notfalls mit ähnlichen Mitteln zur Wehr zu setzen."

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<link http: www.jungewelt.de _blank>==> zum vollständigen Interview bei "junge Welt"