Siemens Dialog
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17.05.2024, 12:05 Uhr

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ernst nehmen

  • 05.12.2005
  • Allgemein

Der Gleichstellungsausschuss des Gesamtbetriebsrats weist daraufhin, dass Beschäftigten, die aus der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, keine Aufhebungsverträge angeboten werden sollen.

Dies ist in der Vergangenheit häufig geschehen insbesondere, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach der Elternzeit einen Teilzeitvertrag wünschte oder - was ja leider immer häufiger vorkommt - ihre beziehungsweise seine Abteilung inzwischen umorganisiert wurde oder gar nicht mehr existiert.

Auf der Betriebsrätevollversammlung am 17. November in Nürnberg hatte Siemens Arbeitsdirektor Jürgen Radomski erklärt, dass Aufhebungsverträge  nicht im Sinne der Firma seien, da man Beschäftigte, die zeitweise Familienpflichten wahrnehmen, nicht ausgrenzen wolle. Gleichzeitig erklärte er sich bereit, sich persönlich einzuschalten, sollte es in einzelnen Fällen dennoch zu solchen Angeboten kommen.

Uta Brenner, stellvertretende Sprecherin des Gleichstellungsausschusses des Gesamtbetriebsrats und aktiv im Netzwerk weiblicher Siemens-Betriebsräte, präzisiert allerdings, dass es sich hierbei um eine generelle  Aussage ohne unmittelbaren Bezug zu laufenden Personalanpassungen beispielsweise bei COM in der RD handelt. 

Der Gleichstellungsausschuss weist darauf hin, dass Betroffene sich unbedingt melden sollten - entweder unmittelbar beim Gleichstellungsausschuss (<link>utabrenner@siemens.com), oder an das Büro Herrn Radomskis mit Kopie an den Ausschuss.