Siemens Dialog
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08.05.2024, 02:05 Uhr

"Von der Wirklichkeit überholt"

  • 24.08.2006
  • Allgemein

Mitte Juli hatte sich das Siemens European Committee an den zuständigen EU-Kommissar gewandt, die längst überfällige EU-Richtlinie für Europäische Betriebsräte voranzutreiben. Auch andere Betriebsräte, Gewerkschaften und der DGB drängen darauf, endlich zu handeln.

 Als "von der Wirklichkeit überholt" bezeichnet ein <link http: www.einblick.dgb.de archiv tx061403.htm _blank>Artikel in der aktuellen Ausgabe der "<link http: www.einblick.dgb.de _blank>Einblicke" des Deutschen Gewerkschaftsbundes die seit 1994 existierende Fassung der <link http: ec.europa.eu employment_social labour_law directive9445 _blank>EU-Richtlinie zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte. Eine Überarbeitung war bereits für 1999 geplant, steckt aber seitdem in den Amtsstuben der EU-Kommission fest. Dabei ist die Anpassung an mit mehr Schwung vorangetriebene Regelungen wie die Richtlinie zur Europäischen Aktiengesellschaft längst überfällig, wie auch der zuständige Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimír Špidla (<link http: ec.europa.eu employment_social emplweb spidla index_de.cfm _blank>Website) grundsätzlich durchaus einräumt.

 Die Institution Europäischer Betriebsräte (EBR) an sich wird nicht in Frage gestellt, ihre Handlungsmöglichkeiten jedoch bleiben hinter den Anforderungen zurück. Nach aktuellen Zahlen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts betrifft dies derzeit europaweit 784 EBR, also in jedem dritten Unternehmen, das unter die Bestimmungen der Richtlinie fällt. Sowohl auf Unternehmens- als auch auf Gewerkschaftsebene sind sich Arbeitnehmervertreter bewusst, wie dringend sie ihre Strukturen denen der Unternehmen anpassen müssen, um nicht gegenüber international tätigen Arbeitgebern ins Hintertreffen zu geraten. Dazu jedoch benötigen sie ausreichende Arbeitsmöglichkeiten und grenzüberschreitend gewährleistete Mitwirkungsrechte.

 Nicht nur der DGB, sondern auch seine Einzelgewerkschaften und die Europabetriebsräte großer Unternehmen fordern deshalb die EU-Kommission auf, die überfällige Revision der Richtlinie endlich anzupacken. Als Beispiel für den Handlungsbedarf dienen unter anderem andere Richtlinien, die längst den neuen Gegebenheiten angepasst sind. Die Richtlinie zu den seit Ende 2004 möglichen Europäischen Aktiengesellschaften (Societas Europaea) etwa garantiert den Schutz von Betriebsratsmitgliedern, ihren Anspruch auf Qualifizierung und das Recht, ein zweites Mal mit der Unternehmensleitung zusammenzukommen, wenn deren Beschlüsse einer ersten Stellungnahme des Betriebsrats widersprechen - in der jetzigen Fassung der EBR-Richtlinie fehlen diese Punkte jedoch immer noch.

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Der vollständige Artikel in "Einblicke" auf deren Website ist über den Link oben im Text erreichbar. Außerdem steht die gesamte Broschüre <link http: www.einblick.dgb.de archiv bin _blank>HIER als PDF zum Download zur Verfügung.