Der erste IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber hat die Forderung nach verbesserten Arbeitsbedingungen für europäische Betriebsräte unterstrichen. Gemeinsam mit dem erweiterten Geltungsbereich der entsprechenden EU-Richtlinie bezeichnete er dies als "notwendige Stärkung eines zentralen Eckpfeilers in einem sozialen Europa."
Im Rahmen der 9. Internationalen Tagung der Otto Brenner Stiftung forderte Huber Mitte Mai im slowenischen Kranjska Gora die zügige Verbesserung der so genannten EBR-Richtlinie: "Die Arbeitsmöglichkeiten der Europäischen Betriebsräte müssen verbessert und der Geltungsbereich der EBR-Richtlinie erweitert werden."
Mit dem Vertrag von Lissabon sei der Zielkatalog der Europäischen Union um die Stärkung der sozialen Dimension erweitert worden, wozu unbestreitbar die Verbesserung der Beteiligungs- und Mitspracherechte von Arbeitnehmern gehörten, erklärte Huber: "Der Umgang mit der anstehenden Überarbeitung der EBR-Richtlinie in Brüssel ist eine Form der Missachtung der Gewerkschaften. Die EU-Kommission und die nationalen Regierungen müssen an dieser Stelle Farbe bekennen."
Hoffnungslos veraltet
Die Kritik richtet sich an die Tatsache, dass die EBR-Richtlinie unverändert seit 1994 gilt, also aus einer Situation der EU und der internationalen Wirtschaft stamm, die sich seither durch EU-Erweiterung und Globalisierung dramatisch verändert hat. Die Richtlinie stellt die Grundlage für die Regelung von Informations- und Beratungsrechten in mittlerweile über 850 Euro-Betriebsräten dar; eine vorgesehene Überprüfung lässt trotz zahlreicher eindringlicher Appelle seit über neun Jahren auf sich warten. Nun hat die EU-Kommission eine Revision bis Ende 2008 angekündigt.
SEC fordert stärkeren Informations- und Konsultationsanspruch
Auch der Europäische Betriebsrat von Siemens, Siemens Europe Committee (SEC), fordert bereits seit Jahren, die EBR-Richtlinie endlich den veränderten Gegebenheiten anzupassen (siehe In Verbindung stehende News). Die Kernforderungen, zuletzt Ende Mai bei der Sitzung des Gremiums in Wien erneut diskutiert, beziehen sich neben besseren formalen Arbeitsmöglichkeiten vor allem auf die Verbesserung des Informations- und Konsultationsanspruchs. So soll das Management Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Konsequenzen erst nach Abschluss der Konsultationen mit dem EBR umsetzen dürfen; der Beweis, dass eine Maßnahme nur ein Land betrifft, muss beim Unternehmen liegen.
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Eine Erklärung der TeilnehmerInnen der 9. Internationalen Konferenz der Otto Brenner Stiftung zur Revision der EBR-Richtlinie finden Sie als PDF <link http: www.otto-brenner-stiftung.de fileadmin dokumente moe2008 erklaerung_ebr-richtlinie_de.pdf _blank external-link-new-window>HIER auf den Seiten der Otto Brenner Stiftung.