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27.04.2024, 09:04 Uhr

Neue Europabetriebsratsrichtlinie in Kraft

  • 08.06.2009
  • Allgemein

Was lange währt, wird endlich besser: Nach über fünf Jahren wurde am vergangenen Freitag das Revisionsverfahren zur EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte abgeschlossen. Wenngleich manche Forderungen unberücksichtigt blieb, verbessert sich damit die Situation aus Arbeitnehmersicht wesentlich.

Der Prozess war, wie das für viele europäische Regelungen so ist, lang und zäh. Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen herrschte, führten diverse Probleme zu einer schier endlosen Reihe von Verzögerungen. Die endgültige Beschlußfassung im Ministerrat fand schließlich am 23. April 2009 statt, am 6. Mai unterzeichnete das EU-Parlament die neue Richtlinie. Zwanzig Tage später, also am 5. Juni, trat sie nun offiziell in Kraft.

Viele Europa-Betriebsräte haben auf diesen Tag und die damit einhergehenden Verbesserungen für ihre Position lange gewartet. Diese verbesserten Regelungen gelten jedoch nicht automatisch, sondern müssen auf dem Verhandlungsweg in bestehende EBR-Vereinbarungen integriert werden. Während der Gesetzgeber seine Arbeit zunächst einmal erledigt hat, fängt die Arbeit in den Unternehmen also jetzt erst richtig an.

Aus Sicht der Mitbestimmung sind dabei vor allem folgende Punkte zu berücksichtigen, um die Verbesserungen in die Praxis umzusetzen:

- verbesserte Situation bei der Gründung von Euro-Betriebsräten

- Gewerkschaften haben eine stärkere Rolle bei der Umsetzung der Richtlinie

- Neuregelungen bei der Besetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums

- standardmäßige Einrichtung eines engeren Ausschusses im EBR

- Kompetenzerweiterungen durch Anspruch auf Qualifizierungen der EBR-Mitglieder

- kollektives Vertretungsmandat für den EBR

- präziser formulierte Bestimmungen zur Unterrichtung und Anhörung

- Recht auf Neuverhandlungen bei Strukturänderungen im Unternehmen

- bessere Abstimmung der Arbeitnehmerbeteiligung auf europäischer und nationaler Ebene

Etliche zentrale Forderungen der europäischen Gewerkschaften blieben allerdings im Zuge Revision auch ganz oder teilweise unerfüllt, etwa strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie oder die Möglichgkeit zu einer zweiten Sitzung pro Jahr.

Eine umfassende Übersicht darüber, was sich mit der überarbeiten EBR-Richtlinie ändert, kann man auf der Website des European Trade Union Institute <link http: www.worker-participation.eu content download file faq-revision-de-final.pdf _blank external-link-new-window>undefinedals PDF herunterladen.