Viele Stimmen für FDP und die Linke sowie eine geringe Wahlbeteiligung - das kennzeichnet die Bundestagswahl 2009. Wenn die FDP wieder mit an der Regierung ist, gilt es, die Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen. Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall, appellierte an Angela Merkel, einen fairen Kurs beizubehalten.
Kein gutes Ergebnis
Eine schwarz-gelbe Regierung ist für die Arbeitnehmer und ihre Familien kein gutes Ergebnis. Es ist anzunehmen, dass künftig wieder marktradikale Vorstellungen die Politik bestimmen. Die FDP will laut ihrem Wahlprogramm den Kündigungsschutz lockern und Tarifautonomie und Mitbestimmung angreifen. Dagegen wird sich die IG Metall wehren.
Protest der Bevölkerung
Die geringe Wahlbeteiligung von knapp 70 Prozent wertete Huber als Protest der Menschen. Soziale Themen würden zu sehr vernachlässigt, die Menschen fühlten sich allein gelassen. Er forderte von den Politikern aller Parteien, weniger über die Menschen und statt dessen mehr mit ihnen zu reden.
Das muss drin sein
Der Kündigungsschutz muss erhalten bleiben, Tarifautonomie und Mitbestimmung ebenso. Das gilt in der Krise genauso wie nach der Krise. Damit Arbeitsplätze gesichert werden, fordert die IG Metall von der neuen Regierung außerdem Verbesserungen im Insolvenzrecht und eine Beschäftigungsbrücke für Beschäftigte, die entlassen werden müssen. Damit aber vor allem Arbeitsplätze erhalten werden, fordert die Gewerkschaft:
+ Sicherung der Arbeitsplätze in der Industrie
+ gerechte Verteilung der Lasten aus der Krise
+ starke soziale Sicherungssysteme
Kooperation statt Konfrontation
"Die IG Metall wird sich mit jeder Regierung auseinandersetzen", erklärte Huber weiter. Die Wirtschaftskrise ist noch nicht überwunden, und auch von einer schwarz-gelben Regierung ist zu erwarten, dass sie diese Herausforderung annimmt. Deutschland ist immer dann gut gefahren, wenn Kooperation und nicht Konfrontation die Politik beherrschten. Gemeinsam mit den Arbeitnehmern müssen jetzt Lösungen gefunden werden, für die dringendsten Probleme. Die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten ist sicherlich keine.