... geht nach Ansicht nicht nur etlicher Medienkommentare das, was die FDP in die Verhandlungen der schwarz-gelben Koalition bezüglich eines "flexibleren" Arbeitsrechts einbringt. Noch ist offenbar nichts beschlossen, Eckpunkte des seit vergangener Woche durchsickernden Entwurfs allerdings zeichnen ein düsteres Bild, sollte sich die FDP gegen Vorbehalte in der Union durchsetzen.
Massive Einschnitte bei Mitbestimmung und Kündigungsschutz?
Aus der zuständigen Arbeitsgruppe "Wirtschaft, Energie, Aufbau Ost, Bürokratieabbau" gelangte unter anderem an die Öffentlichkeit, dass der Entwurf massive Einschnitte bei Mitbestimmung und Kündigungsschutz vorsieht, wenngleich die entsprechenden Vorschläge noch strittig scheinen. Unter anderem die "<link http: www.taz.de _blank external-link-new-window>taz" zitiert aus dem Papier, was den deutschen Beschäftigten nach den Vorstellungen der FDP blühen könnte. Der Kündigungsschutz soll demnach erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher zehn) und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren (bisher sechs Monate) gelten.
Einschränkungen "widersinnig"
Eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (<link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window>WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu diesem Thema kommt zu dem Schluss, dass eine derartige Änderung längerfristig mehr als die Hälfte aller Entlassenen beträfe; rund zehn Millionen Beschäftigte wären ohne Absicherung durch das Kündigungsschutzgesetz. Durch die Fristverlängerung auf zwei Jahre verlören darüber hinaus auch in größeren Betrieben rund die Hälfte der Gekündigten den Schutz des Gesetzes. Gleichzeitig belegen die Untersuchungen, dass diese Schwächung des Kündigungsschutzes kaum Beschäftigungseffekte bringen würde (<link http: www.boeckler-boxen.de _blank external-link-new-window>ausführliche Daten hier). Das Fazit der Forscher: "In und nach der aktuellen Wirtschaftskrise würde sich eine Einschränkung des Kündigungsschutzes drastisch auswirken. Das ist widersinnig, weil sich in dieser Krise klar zeigt, welchen Wert das Arbeitsrecht hat."
Betriebsrat erst ab 20 Beschäftigten
Neben einer Lockerung der Regeln für befristete Arbeitsverträge will die FDP offenbar auch der Mitbestimmung gleich mehrfach an den Kragen - "brisant" nennt die "taz" die entsprechenden Passagen des Entwurfs. Ein Betriebsrat soll demnach erst für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten vorgesehen sein, bislang reichen fünf. Öffnungsklauseln für betriebliche Arbeitsbündnisse bei Zustimmung von 75 Prozent der Belegschaft würden einführen, wofür Arbeitgeberlobbyisten und Pseudo-Gewerkschaften wie die AUB jahrelang die Trommel rührten. Auch für die paritätische Mitbestimmung in großen Betrieben soll es eng werden, die Rede ist für die Zukunft von einer "Drittelparität" für die Arbeitnehmerseite - schon verbal die Quadratur des Kreises, bezeichnet der Begriff Parität doch ein Gleichgewicht.