Vom "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" der Bundesregierung werden nach Einschätzung von Experten kaum wachstumsfördernde Wirkungen ausgehen. Die geplanten Steuersenkungen setzen maximal einen einmaligen Wachstumsimpuls von rund fünf Milliarden Euro, also 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes - gegenüber Einnahmeausfällen und Zusatzausgaben von gut acht Milliarden.
Sollte die Regierung künftig versuchen, diese Aufwendungen durch Ausgabenkürzungen zu kompensieren, fielen die Wachstumseffekte der Steuersenkungen letztlich sogar negativ aus. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)in einem neuen <link http: www.boeckler.de pdf p_imk_pb_11_2_2009.pdf _blank external-link-new-window>Policy Brief, der auf einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages basiert.
Keine nennenswerte Wirkung
Die Steuer- und Finanzexperten des IMK attestieren dem vorgesehenen Maßnahmenmix weder angebots- noch nachfrageseitig nennenswerte Wirkung. Die Modifikationen bei der Unternehmenssteuer und die Verbesserungen für Unternehmenserben dürften nicht zu höheren Investitionen führen, das Umsatzsteuerprivileg für das Hotelgewerbe gehe möglicherweise zu Lasten anderer Branchen und sei eine unsystematische Subvention: "Selbst wenn es mit der Maßnahme gelänge, die Nachfrage und damit auch Wachstum und Beschäftigung im Hotelgewerbe ohne negative Nebenwirkungen in anderen Sektoren auszulösen, stellt sich die Frage, aus welchem Grund gerade der Hotelsektor ausgewählt wurde", schreiben die Ökonomen. Der nämlich ist nicht gerade als technologischer Schlüsselsektor für die gesamte Volkswirtschaft bekannt, von dessen Förderung wesentliche positive Spillover-Effekte (Übertragungseffekt) ausgehen.
Auf der Nachfrageseite wird sich nach Einschätzung der Experten allein die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen messbar auswirken, allerdings deutlich niedriger als die 4,6 Milliarden Euro, die der Staat dafür jährlich aufwendet. Da vom Geld, das die Eltern zusätzlich erhalten, ein Teil gespart wird, liegt das Verhältnis der eingesetzten Mittel und des konjunkturellen Effekts auch hier deutlich unter eins. Die Vergünstigungen für Unternehmenserben dürften noch geringere konjunkturelle Wirkung entfalten, da sie einer Bevölkerungsgruppe zufließen, die ohnehin überdurchschnittliche Einkommen erzielt.
Öffentliche Investitionen wären sinnvoller
Es wäre daher wesentlich sinnvoller, die öffentlichen Investitionen "in Beton" und "in Köpfe" dauerhaft auszuweiten, folgern die Forscher des IMK. Bei öffentlichen Investitionen und Bildungsausgaben nämlich liegt Deutschland systematisch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Länder: "Wichtige Zukunftsinvestitionen werden seit langem vernachlässigt."
Belastung für die Kommunen
Das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" ändert daran jedoch nichts. Im Gegenteil: Mit ihrer Steuersenkungspolitik erhöhe die Bundesregierung den Druck auf Staatsausgaben und Investitionen. In Kombination mit der Schuldenbremse im Grundgesetz und weiter verschärft durch die ab 2011 geplanten Einkommensteuersenkungen drohten der Konjunktur negative Impulse, die sich am schnellsten bei Städten und Gemeinden zeigen dürften, prognostizieren die Experten - die Kommunen werden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz insgesamt mit knapp 1,6 Mrd. Euro belastet.