Siemens Dialog
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14.05.2024, 07:05 Uhr

Konsequenzen aus der Krise

  • 08.12.2009
  • Allgemein

... muss Siemens nach Überzeugung der Belegschaftsaktionäre ziehen. Gemeint ist in ihrem Fall nicht etwa das, was der Vorstand in Sachen Sparen und Verschlanken vorhat, sondern eine Satzungsänderung der Siemens AG. Das Ziel: "eine Abkehr vom Shareholder Value Prinzip und als Maxime für die Unternehmenspolitik das Stakeholder Prinzip".

In einer aktuellen <link http: www.unsereaktien.de presseerklaerung_091115_sag_konseq_aus_krise.pdf _blank external-link-new-window belegschaftsaktionäre>undefinedPresseerklärung erklärt der Verein der Belegschaftsaktionäre einleitend, Siemens habe sich seit den 90er Jahren zunehmend an Finanzmärkten und Shareholder Value Prinzip orientiert und dabei unter anderem das Vergütungssystem für Vorstände und Aufsichtsrat daran ausgerichtet. Die Entgelte der einfachen Vorstandsmitglieder stiegen daraufhin von 2004 bis 2008 um rund 35, das des Vorsitzenden gar um über 100 Prozent.

Gleichrangige Interessen von Aktionären und Mitarbeitern

In der Hauptversammlung am 26. Januar will der Verein daher fordern, die Satzung der Siemens AG durch folgenden grundsätzlichen Passus zu ergänzen: "Das Unternehmen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die Interessen aller relevanten Gruppen: der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Kunden und der Lieferanten. Es ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und verfolgt eine nachhaltige Unternehmenspolitik. Die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter sind gleichrangig."

Entgelte für Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände

Als Vergütung der einfachen Aufsichtsräte will der Verein jährlich fest 50.000 Euro in der Satzung festlegen lassen, für den Vorsitzenden 200.000 und seinen Stellvertreter 100.000 Euro. Die Mitglieder des Prüfungs- und des Präsidialausschusses sollen darüber hinaus je 25.000 Euro erhalten, die Ausschussvorsitzenden 50.000 Euro. Zusatzvergütungen in geringerer Höhe sollen ebenfalls die Mitglieder der anderen Ausschüsse des Gremiums bekomme. Außerdem sollen Amtsdauer sowie Sitzungsteilnahme berücksichtigt werden.

Einschneidende Änderungen will der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG auf Basis des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen auch für die Entgelte der Vorstandsmitglieder beschließen lassen "Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Fixgehalt, einem Longterm-Bonus sowie sonstigen Leistungen. Sie enthalten keinen Jahresbonus auf Basis des jeweiligen Jahresergebnisses und keine aktienbasierten Zuwendungen. Aufwendungen für sonstige Leistungen, insbesondere für das Ruhegehalt sind gesondert auszuweisen. Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsvertrags werden grundsätzlich keine Abfindungen gewährt."

Mitarbeiterbeteiligung ausbauen

Abschließend begrüßt der Verein die bereits im eingeleiteten Maßnahmen zur stärkeren Mitarbeiterbeteiligung und fordern Siemens auf, diese weiter auszubauen, denn: "Denn keine Gruppe der Stakeholder ist mehr an der Nachhaltigkeit der Unternehmenspolitik interessiert als der 'Mitarbeiteraktionär'."