Siemens Dialog
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01.05.2024, 08:05 Uhr

"Großer Erfolg" gegen Siemens

  • 19.02.2010
  • Konzern

Über drei Jahre nach dem katastrophalen BenQ-Debakel ist die Justiz immer noch mit Fällen ehemaliger Siemensianer beschäftigt. Im Mittelpunkt steht die nach wie vor Frage, ob es sich eigentlich wirklich um "ehemalige" Siemens-Mitarbeiter handelt, oder aber einfach um Siemens-Mitarbeiter. Zwei aktuelle Urteile geben den Klägern Recht und bestätigen letzteres.

Wie der ehemalige Siemens Mobile- und spätere BenQ-Betriebsrat Michael Gerber am Donnerstag mitteilte, haben nach der erfolgreichen Klage gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Jahr 2005 von Siemens zu BenQ (siehe Schriftliche Begründung zu BenQ-Urteilen) zwei Beschäftigte des Handy-Werkes in Kamp-Lintfort vor dem Arbeitsgericht Wesel nun auch ihre Kündigungsschutzklage gewonnen.

Prophylaktische Kündigung unwirksam

Siemens hatte den betroffenen Beschäftigten im Oktober 2007 parallel zum Streit um den Betriebsübergang betriebsbedingt gekündigt. Dies geschah gewissermaßen vorsorglich, nämlich für den später tatsächlich eingetretenen Fall einer Niederlage im Verfahren um die Betriebsübergänge (siehe Außerordentliche Kündigung für Betriebsrat). Das Arbeitsgericht entschied nun, auch diese Kündigung sei unwirksam (Az: 3 Ca 2701/09).

Die Kläger konnten nachweisen, dass im Siemens-Konzern entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden. Zudem hatte sich Siemens im Rahmen der Betriebsratsanhörung an den BenQ Betriebsrat gewandt und nicht an den - zuständigen - ehemaligen Siemens Betriebsrat.

Siemens muss erfolgreiche Kläger wieder einstellen

Michael Gerber, früher Betriebsrat im Kamp-Lintforter Handy-Werk und selbst Betroffener der juristischen Auseinandersetzungen, beurteilt die Entscheidung: "Das ist ein großer Erfolg. Siemens muss nach über drei Jahren jetzt endlich einen Schlussstrich ziehen und alle erfolgreichen Kläger gegen den Betriebsübergang nach BenQ wieder einstellen."