Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/loesung-fuer-auslaufende-befristungen
02.05.2024, 07:05 Uhr

Lösung für auslaufende Befristungen

  • 23.06.2009
  • Operativ

Mitte Mai berichtete der Siemens Dialog über 172 befristete Beschäftigungsverhältnisse im Siemens-Schaltanlagenwerk Frankfurt, die wegen des Endes der zulässigen Befristungsdauer von zwei Jahren auszulaufen drohten. Betriebsrat, Führungskräfte und IG Metall suchten gemeinsam eine Möglichkeit der Verlängerung - mit Erfolg.

IG Metall-Mitgliederversammlung am 9. Juni<br>(zum Vergrößern bitte anklicken)

Wie berichtet (siehe Ringen um befristet Beschäftigte) ging es im  Schaltanlagenwerk Frankfurt darum, für 172 befristete Mitarbeiter, die nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden sollten, eine Lösung zur weiter Beschäftigung zu finden. Sie wurde nun in Form eines Ergänzungstarifvertrages erarbeitet.

Am zweiten Juni 2009 wurde hierzu eine Mitgliederversammlung der IG Metall abgehalten, die aufgrund des großen Interesses von zahlreichen Mitgliedern besucht wurde. In dieser Versammlung stellten der Betriebsratsvorsitzende Siegfried Koch und die zweite Bevollmächtigte der IG Metall Katinka Poensgen den aktuellen Stand für die befristeten Kolleginnen und Kollegen noch einmal dar.

Schnelle Verhandlungen

Im Anschluss wurde eine Tarifkommission zur Führung der Tarifverhandlungen gewählt und beauftragt, einen Tarifvertrag über eine Ausweitung von sachgrundloser Befristung über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus zu verhandeln. Die Zeit drängte, denn die ersten 21 Befristungen wären bereits Ende Juni ausgelaufen.

Die entsprechenden Tarifverhandlungen fanden daher bereits am Donnerstag, den vierten Juni, statt. Das Verhandlungsergebnis wurde in einer zweiten IG Metall Mitgliederversammlung am darauffolgenden Dienstag erläutert und von den Mitgliedern per Abstimmung durch Handzeichen akzeptiert.

Drei Verlängerungen möglich, Höchstdauer 48 Monate

Mit dem Tarifvertrag wird unter anderem geregelt, dass die Höchstdauer einer Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von insgesamt 48 Monaten zulässig ist. Im Rahmen dieser Gesamtdauer wird die Anzahl zulässiger Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge auf höchstens drei ausgeweitet.

24 Kolleginnen und Kollegen unbefristet übernommen

Der Tarifvertrag ist zum 17. Juni 2009 in Kraft getreten und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2010. Aufgrund einer Regelungsabsprache werden unter anderem 24 Kolleginnen und Kollegen mit auslaufenden befristeten Arbeitsverträgen der Monate Juni und Juli unbefristet übernommen.

Für die im August 2009 auslaufenden 75 Befristungen wird grundsätzlich eine weiter Mindestbefristungsdauer von 12 Monaten vereinbart, sofern diese Befristungen verlängert werden. Die restlichen noch offenen Kolleginnen und Kollegen werden gemäß der Vereinbarung des Tarifvertrages weiter beschäftigt.