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29.03.2024, 13:03 Uhr

NSN: BAG bestätigt Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder

  • 16.04.2015
  • Allgemein

Vor fast genau drei Jahren wendete eine Einigung zwischen der IG Metall und der damaligen Nokia Siemens Networks in München die drohende Standortschließung ab. Teil der Einigung waren verbesserte Konditionen für Beschäftigte, die in der vorhergehenden Auseinandersetzung bis zum 23. März 2012 Mitglied der IG Metall geworden waren. Nun hat das BAG diese Regelung bestätigt.

NSN-Protest am Wittelsbacherplatz im Februar 2012.

Klare Antwort des BAG

Das Bundesarbeitsgericht gibt mit seiner <link http: juris.bundesarbeitsgericht.de cgi-bin rechtsprechung _blank>Entscheidung vom 15. April (AZ 4 AZR 796/13) als letzte Instanz eine klare Antwort auf die in der Folge von Kritikern der Einigung aufgeworfene Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Eine Beschäftigte, die erst einige Monate nach dem Stichtag am 23. März der IG Metall beitrat, hatte einen Anspruch auf die daran gebundenen zusätzlichen Leistungen - 10.000 Euro mehr Abfindung und eine um 10 Prozent höhere Bemessungsgrundlage in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit - geklagt.

Das BAG begründet seine Entscheidung damit, dass es sich entgegen der Auffassung der Klägerin bei den betreffenden Vereinbarungen nicht um eine sogenannte einfache Differenzierungsklausel handelt, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und nicht-tarifgebundenen ArbeitnehmerInnen unterscheidet und ergänzt: "Den Tarifvertragsparteien kommt auf Grund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie bei der Bestimmung von Umfang und Voraussetzungen von Ausgleichs- und Überbrückungsleistungen anlässlich einer Teilbetriebsstillegung ein weiter Gestaltungsspielraum zu."

Kein Verstoß gegen Gleichbehandlung

Ergänzend erklärt das BAG, dass die Vereinbarung zwischen IG Metall und Arbeitgeber auch nicht gegen die sogenannte negative Koalitionsfreiheit verstoßen: "Die tarifliche Regelungsbefugnis ist von Verfassungs und Gesetzes wegen auf die Mitglieder der tarifschließenden Verbände [...] beschränkt. Die „Binnendifferenzierung“ zwischen Gewerkschaftsmitgliedern schränkt weder die Handlungs- oder die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers noch die von sog. Außenseitern ein. Diesem Personenkreis bleibt es unbenommen, seine vertraglichen Beziehungen frei zu gestalten." Zu guter Letzt stellen die Richter fest, die Regelungen der Einigung verstießen auch nicht gegen die einschlägigen Gleichbehandlungsgrundsätze.

Konzept der IG Metall bestätigt

Aus Sicht der IG Metall bestätigt die BAG-Entscheidung die durch eine harte Auseinandersetzung erzielte Einigung, die im April 2012 letztlich den Erhalt des NSN-Standortes München gewährleistete. Michael Leppek, damals Betriebsbetreuer und 2. Bevollmächtigter der Münchner IG Metall, heute 1. Bevollmächtigter der Verwaltungsstelle Augsburg, kommentierte am Mittwoch in einer ersten Reaktion: "Unser Konzept zum Erhalt des NSN-Betriebes in München hat gehalten."