Siemens Dialog
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28.03.2024, 22:03 Uhr

Abfederung sozialer Härten:

Solidarisch durch die Krise

  • 07.04.2020
  • Operativ

Trotz der Corona-Pandemie gibt es bislang noch relativ wenig Kurzarbeit bei Siemens. Betriebsräte, IG Metall und Firmenseite haben dennoch vorbeugend einen Rahmen für tragfähige örtliche Vereinbarungen gebildet. Besondere Bedingungen gibt es im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung.

Der Gesamtbetriebsrat und die IG Metall hatten in enger Abstimmung miteinander frühzeitig Gespräche mit der Firmenseite aufgenommen, um eine solide Grundlage für örtliche Regelungen zur Kurzarbeit zu schaffen.

Zu den zentralen Aspekten in diesem Zusammenhang gehört vor allem die Aufzahlung auf das staatliche Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 beziehungsweise 67 (Beschäftigte mit Kindern) Prozent. Siemens hatte bereits in der Finanzkrise vor 10 Jahren einer Aufzahlung auf 85 Prozent zugestimmt. Die entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung ist nun einvernehmlich bis zum 30. September 2022 verlängert worden. Auf diese Weise sind Siemens-Beschäftigte grundsätzlich im Vergleich zum gesetzlichen Niveau bereits relativ gut abgesichert.

Ein zusätzlicher Schritt wurde erst durch das im März auf die Corona-Pandemie maßgeschneiderte Tarifergebnis (siehe Tarifeinigung für mehr Sicherheit) möglich. Mit ihm wurde unter anderem ein solidarischer Finanzierungsbetrag von 350 Euro pro Vollzeitstelle vereinbart, um Aufzahlungen über das gesetzliche Mindestniveau hinaus zu verbessern und soziale Härten abzumildern. Dieser Betrag kann grundsätzlich mit anderen Aufzahlungen des Arbeitgebers, also auch mit der bei Siemens üblichen auf 85%, verrechnet werden. Die detaillierte Ausgestaltung ist den Betriebsparteien überlassen.

Für den Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung (TVSV) wurde im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses in Kombination mit einer entsprechenden Gesamtbetriebsvereinbarung eine spezielle Regelung getroffen, die den untersten Entgeltgruppen zugute kommt. Hintergrund dafür war die Tatsache, dass die betroffenen Beschäftigten zum einen ohnehin besonders hart von der Entgeltkürzung getroffen werden, zum anderen häufig (beispielsweise Kantinenhelfer*Innen) als erste in Kurzarbeit geschickt wurden.

Für die Entgeltgruppen A0 bis C wurde daher eine gestaffelte zusätzliche Aufzahlung vereinbart, die je nach Entgeltgruppe und Umfang der Kurzarbeit bis zu 200 Euro beträgt. Finanziert wird sie aus einem "Solidartopf", der für alle Betriebe im Geltungsbereich der TVSV standortübergreifend aus dem Beitrag von 350 Euro pro Beschäftigtem gebildet wird.

Die Dauer dieser zusätzlichen Aufzahlung zur Abfederung sozialer Härten ist vorerst auf drei Monate beschränkt. Am Ende dieser Laufzeit wird überprüft, ob bzw. wie viel Geld noch vorhanden ist; dann beraten die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite über das weitere Vorgehen.

Damit ist eine Besserstellung gelungen, die treffgenau den Beschäftigten zugute kommt, die sie am dringendsten brauchen. Eine derartige übergreifende Regelung war nur im Geltungsbereich der TVSV möglich, da nur hier eine zentrale Tarifzuständigkeit besteht. Gültig ist sie daher zunächst nur für die TvSv-Betriebe und Organisationseinheiten in der Siemens AG.

Wo der Wille vorhanden ist, ließe sich das Modell aber jeweils punktuell durchaus auch auf andere Siemens-Gesellschaften und Betriebe übertragen - und daran wird teilweise auch bereits gearbeitet. Der Tarifabschluss sieht ausdrücklich vor, dass die konkreten Auszahlungsmodalitäten des Finanzierungsbetrages in Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit festzulegen sind.