Siemens Dialog
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30.04.2024, 05:04 Uhr

Strafantrag wegen möglicher Begünstigung der AUB

  • 02.04.2007
  • Allgemein

Die IG Metall stellt wegen möglicher Begünstigung der AUB und der Beeinflussung von Betriebsratswahlen bei Siemens Strafantrag. Wie ihr erster Vorsitzender Jürgen Peters am Montag in Frankfurt erklärte, soll damit "endlich Transparenz" in die Affäre gebracht werden. [Update] Der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG hat sich dem Strafantrag angeschlossen.

"Wir haben den Verdacht und Indizien dafür, dass die AUB durch das Unternehmen Siemens finanziert wurde, um eine Art Gegen-Gewerkschaft zur IG Metall aufzubauen", so Peters in der Begründung.

Berthold Huber, zweiter Vorsitzender der IG Metall, erläuterte den wesentlichen Unterschied zu auf den ersten Blick ähnlich scheinenden Fällen: Bei den dubiosen Beziehungen zwischen Siemens und der AUB geht es nicht um persönliche Fehltritte und Begünstigung einzelner Betriebräte, sondern möglicherweise um die systematische Begünstigung einer ganzen Organisation - "in dieser Dimension ein bisher nicht da gewesener Fall", so Huber. Um diesen Verdacht ein für alle Male zu klären, sind nach Ansicht der IG Metall Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erforderlich. Der Siemens-Gesamtbetriebsrat schloss sich am Nachmittag an und forderte die rückhaltlose Aufklärung.

Voraussetzung für Ermittlungen

Mit dem Strafantrag nach <link http: bundesrecht.juris.de betrvg __119.html _blank>§119 des Betriebsverfassungsgesetzes sind nun die Voraussetzungen für Ermittlungen gegeben; er sieht nämlich keine Verfolgung von Amts wegen vor, sondern nur auf Antrag eines Betriebsratsgremiums, des Unternehmens oder einer dort vertretenen Gewerkschaft. Als Strafrahmen sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vorgesehen, falls Betriebsratswahlen durch Gewähren oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst oder ein Betriebsrat wegen seiner Tätigkeit willen begünstigt wurde.

AUB: keine Gewerkschaft

Ergänzend wies Huber nochmals auf einen Punkt hin, der in der Öffentlichkeit und manchen Medien offenbar so immer noch nicht allen bewusst ist: Die AUB ist entgegen anderslautender Verallgemeinerungen keine Gewerkschaft, sondern ein Berufsverband und eingetragener Verein. Unter anderem äußert sich dieser Umstand in der Tatsache, dass sie weder Tarifverträge abschließt, noch in der Lage ist, einen Streik zu führen.