Die Nominierungskonferenz der IG Metall hat am 14. Juni in München ihren Wahlvorschlag für die diesjährige Aufsichtsratswahl am 22. November beschlossen. Ihre Kandidat*Innen treten an, um in der kommenden Wahlperiode die Interessen der Beschäftigten im Siemens-Konzern auf oberster Ebene zu vertreten.
Aktien- und Mitbestimmungsgesetz sehen für den Konzern eine Arbeitnehmerseite im Aufsichtsratvor, die aus sechs unternehmensangehörigen und drei gewerkschaftlichen Vertreter*Innen besteht; ein weiteren Vertreter entsenden die Leitenden Angestellten.
Nach den Richtlinien der IG Metall werden die unternehmensangehörigen Kandidat*Innen ihrer Liste im Rahmen einer Nominierungskonferenz bestimmt, die sich aus Delegierten der Betriebe mit den meisten Mitgliedern zusammensetzt. Diese insgesamt 77 Delegierten, die vorgeschlagenen Kandidat*Innen und das Siemens Team der IG Metall trafen sich im Auditorium der Konzernzentrale, um diesen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Aufsichtsratswahl 2022 gemeinsam zu gehen.
Als Wahlbeauftragter der IG Metall stellte Hagen Reimer der Konferenz die formalen Grundlagen und das Vorgehen beim Erstellen der IG Metall-Liste dar. Die Kandidat*Innen werden auf dieser Basis in erster Linie mit Blick auf ihre Funktion in den Spitzengremien wie Gesamt-, Konzern- und Europabetriebsrat ausgewählt, hinzu kommt die Vertretung aller großen Konzerngesellschaften.
Die daraus abgeleiteten Kandidat*Innen stellten sich den Delegierten einzeln vor und konnten sie unverkennbar überzeugen: In der anschließenden Wahl wurde die gesamte Liste einstimmig bestätigt. Im Anschluss daran stellten sich ergänzend noch die drei hauptamtlichen Kandidat*Innne der IG Metall vor, die als gewerkschaftlicher Vorschlag direkt beim Wahlvorstand vorgeschlagen werden.
Alle Kandidat*Innen werden wir in den kommenden Wochen noch näher im Siemens Dialog der IG Metall vorstellen. Hier vorab der Überblick:
Unternehmensangehörige Kandidat*Innen
Gewerkschaftliche Kandidat*Innen