Siemens Dialog
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17.05.2024, 03:05 Uhr

Interessenausgleich und Sozialplan auch bei Osram

  • 09.09.2008
  • Konzern

Bei Vorstellung seiner Restrukturierungspläne im Juli führte Siemens im Abbau des SG&A-Programms Osram mit 80 entfallenden Arbeitsplätzen auf. Wie sich wenig später herausstellte, sollte es dabei nicht bleiben - im Zuge verschiedener Maßnahmen stehen unternehmensweit mehrere Hundert Stellen zur Disposition.

Abschleppgefahr: Geht's nach der Geschäftsführung,<br>wird's bald leerer auf den Firmenparkplätzen.

Die gute Nachricht: Angelehnt an den Interessenausgleich/Sozialplan der Siemens AG konnten der Gesamtbetriebsrat der Osram GmbH und die IG Metall betriebsbedingte Kündigungen verhindern und damit die Interessen der Beschäftigten sichern.

Abbau mit Maßnahmenpaket

Am 22. Juli wandte sich die Geschäftsführung mit einem Brief an die Beschäftigten und kündigte darin ein Paket von "Effizienzsteigerungen und Produktivitätsmaßnahmen" an (siehe Hell wie der lichte Tag). Neben 80 entfallenden Stellen im Zusammenhang mit SG&A-Maßnahmen (Reduce Sale, General & Administrative Costs) stehen demnach rund 75 bei Global Engineering Technology (GET) in Augsburg sowie rund 65 in derzeit noch nicht näher bezeichneten "anderen Funktionen" auf der Streichliste, unter dem Strich also 220 Arbeitsplätze. Zusätzlich sollen rund 400 Stellen im Zuge von Restrukturierungssofortmaßnahmen an verschiedenen Standorten abgebaut werden, so dass sich die Summe auf über 600 erhöht.

Interessenausgleich/Sozialplan an Siemens AG angelehnt

IG Metall und Betriebsräte sehen den Personalabbau skeptisch und in einigen Bereichen als nicht argumentativ überzeugend für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Trotzdem verhandelten die Betriebsräte, um durch den Einsatz der Mitbestimmungsmittel so viel wie möglich herauszuholen. Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen einigten sich Osram, der Gesamtbetriebsrat und die IG Metall schließlich am dritten September auf einen Interessenausgleich/Sozialplan für diese Abbaumaßnahmen. Er ist eng an die entsprechenden Regelungen bei der Mutter Siemens angelehnt (siehe Gesamtbetriebsrat akzeptiert Interessenausgleich), ergänzt durch einige Osram-spezifische Änderungen. Damit sichern die wesentlichen Eckpunkte auch bei Osram eine sozialverträgliche Lösung, die zugleich für eine mögliche künftige Entwicklung vorsorgt: Sollte sich im Rahmen des Auslaufens europäischer Anti-Dumping-Zölle auf Importe von "Energiesparlampen" der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen im Raum Augsburg ergeben, ist eine Ausweitung des Interessenausgleichs/Sozialplans auf den betroffenen Personenkreis vorgesehen. Solche Maßnahmen müssen allerdings den örtlichen Betriebsräten entsprechend dargestellt und mit ihnen beraten werden.

Keine betriebsbedingten Kündigungen, alle Maßnahmen freiwillig

Als wichtigsten Grundsatz legt der Interessenausgleich/Sozialplan den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen fest, so dass der Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis möglich ist. Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Personalanpassung, beispielsweise Altersteilzeitverträge und vorzeitige Beendigungen, wobei der Gesamtbetriebsrat zusätzliche finanzielle Anreise durchsetzen konnte. Darüber hinaus sieht der Sozialplan weitere sozialverträgliche Lösungen vor, beispielsweise spezielle Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb einer 24 Monate bestehenden Beschäftigungsgesellschaft. Für sämtliche Maßnahmen gilt uneingeschränkt: Zwang oder Druck dürfen nicht angewendet werden, es steht den Mitarbeitern in den betroffenen Bereichen frei, ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers anzunehmen oder abzulehnen. Zu guter Letzt hat Osram sich wie Siemens verpflichtet, bis zum 30. September 2010 keine deutschen Standorte zu schließen oder zu verlagern.

Akzeptable Lösung

Osrams Gesamtbetriebsratsvorsitzender Willi Sattler nannte diesen Interessenausgleich/Sozialplan "eine akzeptable Lösung" mit "umfangreichen Angeboten, die aufgrund ihrer finanziellen Anreize für einen Teil der Mitarbeiter von Interesse sein können." Sein Fazit: "Ein Arbeitsplatzabbau ist immer schmerzlich, und diese Entscheidung hat der Arbeitgeber getroffen. Betriebsräte können die Maßnahmen durch Verhandlungen nur abfedern - es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben und es steht jedem Mitarbeiter frei, ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Und die Mitarbeiter sind in diesem Prozess nicht auf sich allein gestellt, sondern haben die volle Unterstützung der Betriebsräte und der IG Metall."