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02.05.2024, 10:05 Uhr

Teilniederlage oder Etappensieg?

  • 16.11.2007
  • Konzern

Das Landgericht München hat am Donnerstag den so genannten Vermögensarrest der BenQ-Insolvenzverwaltung aufgehoben, mit dem diese rund 1,7 Millionen Euro vor dem Abzug nach Taiwan sichern wollte. Weitere 400.000 Euro hingegen bleiben bis zur endgültigen Klärung in Verwahrung.

Falls BenQ einen Betrag in dieser Höhe hinterlegt, kann das Unternehmen blockierte Vermögenswerte aus Deutschland jetzt abziehen. Der Insolvenzverwalter hatte zuvor Zahlungen über mehr als 100 Millionen angefochten, die kurz vor der Insolvenz von Deutschland nach Taipeh zur Konzernmutter geflossen waren. Mit dem Vermögensarrest wollte er verhindern, dass das Geld auf Nimmerwiedersehen nach Taiwan verschwände.

Manche Beobachter bezeichnen die Entscheidung des Gerichts als Teilniederlage für den Insolvenzverwalter Martin Prager; andere sprechen wie die Insolvenzverwaltung selbst von einem Erfolg im Sinne eines "prozesstaktischen Etappensiegs", weil gleichzeitig der Anfechtung einer Zahlung über 400.000 Euro von BenQ Mobile an die Konzernmutter stattgegeben wurde.

Über die Ansprüche muss nun in einem Hauptverfahren entschieden werden. Nach Einschätzung der Insolvenzverwaltung signalisiert die Bestätigung des Anspruchs von 400.000 Euro jedenfalls, dass das Gericht sich der Meinung anschließt, BenQ Mobile sei zum Zeitpunkt der Überweisung rund einen Monat vor der Insolvenzanmeldung bereits zahlungsunfähig: "Das ist für uns die eigentlich entscheidende Botschaft und darauf können wir im weiteren Rechtsstreit mit BenQ aufsetzen", so der Kommentar der <link http: www.pluta.net index.html _blank>Kanzlei Pragers.