Siemens Dialog
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26.04.2024, 02:04 Uhr

Wie sind die Betriebsrenten bei Siemens bzw. SIS gesichert?

  • 17.08.2010
  • Konzern

Siemens plant bekanntermaßen, SIS aus der Siemens AG in eine eigenständige Tochter, die „SIS GmbH“ auszugliedern, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Aus Anlass des dann anstehenden Übergangs der SIS-Beschäftigten in die neue Siemens-Tochter "SIS GmbH" gibt es viele Fragen aus der Belegschaft wg. der betrieblichen Altersversorgung.

Werner Lohre, IG Metall

Siemens plant bekanntermaßen, SIS aus der Siemens AG in eine eigenständige Tochter, die „SIS GmbH“ auszugliedern, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Aus Anlass des dann anstehenden Übergangs der SIS-Beschäftigten in die neue Siemens-Tochter "SIS GmbH" gibt es viele Fragen aus der Belegschaft wg. der betrieblichen Altersversorgung.

Überleitungsvereinbarung gibt auch Zusicherung bei Verkauf

Bettina Haller, die Konzernbetriebsratsvorsitzende des Siemens-Konzern, stellt klar:

"Die betriebliche Altersversorgung von Siemens (BSAV) ist auf der Ebene des Konzerns, auch für alle Töchter, gesichert, und zwar durch ein sogenanntes CTA (Contractual Trust Agreement), also treuhänderisch. Das gilt auch für die geplante SIS GmbH.

Sollte die SIS GmbH oder Teile von ihr verkauft werden, und damit aus dem Siemens-Konzern ausscheiden, so wirkt diese Sicherung nicht mehr. Dann hat der neue Gesamtbetriebsrat der neuen SIS GmbH das Recht und die Möglichkeit, für diese Betroffenen eine entsprechende gleichartige Sicherung zu vereinbaren.“

Mit anderen Worten: Solange die SIS GmbH zum Siemens-Konzern gehört, bedarf es keiner Maßnahmen zur Zweckbindung von Vermögen (Pensionsvermögen). Bei einem Ausscheiden der SIS GmbH aus dem Siemens-Konzern werden weitere geeignete Maßnahmen bzgl. der Pensionen, z.B. Einrichtung eines gesonderten Contractual Trust Arrangement (CTA) in Abhängigkeit von den konkreten Umständen getroffen. Hiervon sind die Pensionsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (BSAV und Besitzstände aus Altzusagen) sowie Deferred Compensation (DC) und Zusatzversorgung zur Wahl (ZW) erfasst. Dies hat die Siemens AG dem Gesamtbetriebsrat in einer sogenannten Überleitungsvereinbarung, die den Übergang der SIS-Beschäftigten in die SIS GmbH regelt, ausdrücklich zugesichert.

Und was ist im „worst case“?

Und sollte, was keiner hofft und wofür es keinerlei Anzeichen gibt, der "worst case" eintreten, also die Insolvenz, so tritt der Pensions-Sicherungsverein (PSV) ein. Welche Leistungen der PSV zahlt, dazu gibt Werner Lohre, Altersversorgungsexperte der IG Metall, Auskunft. Seine Antworten können als PDF-Datei über den oben stehenden Link (Was-der-Pensionssicherungsverein-absichert.pdf) heruntergeladen werden.