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03.05.2024, 14:05 Uhr

Diskriminierungsverbot mit Reformbedarf

  • 21.08.2009
  • Allgemein

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das Benachteiligungen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll. Zum dritten Geburtstag sehen die Gewerkschaften dringenden Reformbedarf.

Das AGG stellt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung in deutsches Recht dar. Ein noch von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachtes Gesetz war 2005 am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert; die Große Koalition einigte sich in der Folge auf den heute gültigen Kompromiss.

Nicht nur die Arbeitgeber, auch große Teile der Union hatten die Neuregelung entschieden abgelehnt und argumentiert, man werde eine Klageflut vor den Gerichten verursachen und ein bürokratisches Monster schaffen. In der Realität wurde schnell klar, dass die Befürchtungen weit übertrieben waren: Die befürchteten Klagewellen blieben aus - was vermutlich auch daran liegt, dass sich das AGG in der Praxis oft als zahnloser Tiger erwiesen hat.

DGB fordert Verbandsklagerecht

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erklärte zum dritten Jahrestag des AGG in Berlin, die Gewerkschaften ständen hinter dem Gesetz, da es ein deutliches Signal gegen Diskriminierung als Kavaliersdelikt setzt, aber: "Wir sehen dringenden Reformbedarf. Nach wie vor halten wir ein Verbandsklagerecht für zwingend notwendig, denn ArbeitnehmerInnen sind selten bereit, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu klagen. Dringend erforderlich ist es, die Beratung der Antidiskriminierungsstelle zu verbessern und deren regionale Strukturen auszuweiten."

Einer künftigen neuen Bundesregierung rät Sehrbrock daher, die in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission aufgezeigten Defizite des AGG nachzubessern. So müsste etwa die Ausnahmeregelung bei Benachteiligung wegen Religion und Weltanschauung deutlich eingeschränkt und die Begrenzung beim Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung beseitigt werden. Außerdem liegt ein neuer EU-Richtlinienvorschlag vor, der weit über das Arbeitsrecht hinausgeht und auch im zivilrechtlichen Bereich besseren Schutz vor Diskriminierung vorsieht. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung zu diesem Richtlinienentwurf aufzugeben.