Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/erfolg-unter-dem-schirm-des-internationalen-rahmenabkommens
04.10.2024, 09:10 Uhr

Erfolg unter dem Schirm des Internationalen Rahmenabkommens

  • 08.09.2014
  • Konzern

Vor gut zwei Jahren gelang es IG Metall, Gesamtbetriebsrat und IndustriAll, mit der Konzernführung ein internationales Rahmenabkommen zu schließen. Dessen weltweit gültige Richtlinien für den Umgang mit den jeweiligen nationalen Strukturen der Interessenvertretung zeigen Wirkung - zum Beispiel in den USA.

Echo in US-Gewerkschaftsmedien.

Schwieriger Rahmen ...

Dort ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die Einrichtung gewerkschaftlicher Interessenvertretungen in jedem Betrieb aufs Neue ein Hürdenlauf mit oft ungewissem Ausgang. Das Prinzip: Um eine gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb zu ermöglichen, müssen ihre Befürworter gemeinsam mit der jeweiligen Gewerkschaft innerhalb die Beschäftigten von ihren Plänen überzeugen. Nach einer einigen Monaten muss die Mehrheit sich per Abstimmung für die Gewerkschaft aussprechen. Erst dann ist die formale Grundlage für die Anwesenheit von Gewerkschaftvertretern im Betrieb und tragfähige Verhandlungen über die Beschäftigungsbedingungen gegeben. Wird keine Mehrheit erreicht, ist ein erneuter Anlauf erst nach längerer Wartezeit möglich.

... als Vorteil für die Arbeitgeber

Vor diesem Hintergrund hat sich auf Unternehmensseite eine Abwehrkultur entwickelt, die für professionelle "Gewerkschaftsabwehrern" ein einträgliches Geschäft darstellt. Sie unterstützen das Management gegen Honorar dabei, in der Vorbereitungsfrist möglichst viele Beschäftigte von den angeblichen Nachteilen gewerkschaftlicher Vertretungenzu überzeugen; in der Grauzone dieser Aktivitäten geht es oft nicht zimperlich zu, schließlich winkt der Arbeitgeberseite die Chance, die Arbeitsbedingungen ungehindert von "lästiger" Interessenvertretung willkürlich zu bestimmen.

Eckpunkte der Arbeitnehmerrechte

Das im Sommer 2012 mit Siemens geschlossene "International Framework Agreement" legt die Verbindlichkeit grundlegender Arbeitnehmerrechte fest, darunter auch die Tarif- und Vereinigungsfreiheit. Ein Beispiel hat Ende August bei Siemens Medical in den USA gezeigt, dass diese Vereinbarung konkrete Wirkung zeigt: Ein Beschäftigter kontaktierte im Mai die Gewerkschaft <link http: www.ibew.org _blank external-link-new-window>IBEW (International Brotherhood of Electrical Workers), um die Vertretung einer Servicve-Einheit mit 20 Beschäftigten in Oregon, Washington, Idaho und Montana anzustoßen. Die Betroffenen hatten trotz eines generell guten Verhältnisses zu Siemens etliche Kritikpunkte, die ohne geregelte Beteiligung nicht gelöst werden konnten, darunter Überlastung, willkürlich scheinende Entscheidungen über Gehälter und Beförderungen sowie einseitige Entscheidungen.

Erfolg des Rahmenabkommens

Als die IBEW Anfang Juli die Abstimmung beim zuständigen National Labor Relations Board beantragte, reagierte Siemens sofort mit einem offiziellen Widerspruch, nach Einschätzung dert IBEW eine Standardtaktik: "Die Zeit spielt ist in solchen Fällen der beste Freund des Arbeitgebers, sie gibt ihm Gelegenheit für die Beeinflussung durch Mitarbeiterversammlungen, Zeit, um Angst zu erzeugen."

Die IBEW nutzte daraufhin ihre Kontakte zu IG Metall und Gesamtbetriebsrat, die ihrerseits mit Verweis auf das Rahmenabkommen bei der Konzernführung intervenierten und forderten, die freie gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb zu gewährleisten. Mit Erfolg: Einen Tag später zogen die zuständigen Siemens-Manager in den USA ihren Widerspruch zurück, die Abstimmung wurde für den 22. und 28. August angesetzt. Das Ergebnis von 13 zu sechs Stimmen für die gewerkschaftliche Vertretung verbucht die IBEW als Mandat und klaren Erfolg, der das Tor für konstruktive Verhandlungen öffnet, so ihr Fazit: "Die Siemensianer streben transparentere Regelungen bei Entgelt und Beförderungen sowie die Zustimmung der Firma an, mehr Mitarbeiter einzustellen und so die Belastung zu verringern." Die Unterstützung aus Deutschland bewerten die Beteiligten als essentiell für einen fairen Prozess und ihre letztlich erfolgreichen Organisierungsanstrengungen.