Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/internationales-rahmenabkommen-unterzeichnet
26.04.2024, 02:04 Uhr

Internationales Rahmenabkommen unterzeichnet

  • 31.07.2012
  • Allgemein

Die Siemens AG, ihr Gesamtbetriebsrat, die IG Metall und der internationale Industriegewerkschaftsverband IndustriAll haben nach längerer Vorbereitung ein Internationales Rahmenabkommen zu Grundsätzen sozialer Verantwortung unterzeichnet. Siemens bekennt sich darin zu grundlegenden Arbeitnehmerrechten wie Chancengleichheit oder der Tarif- und Vereinigungsfreiheit.

Jürgen Kerner, Brigitte Ederer, Lothar Adler, Berthold Huber, Birgit Steinborn und Peter Löscher.

Weltweiter Wertekanon

Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall, Präsident des im Juni geschaffenen internationalen Verbandes von Industriegewerkschaften IndustriAll und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens, erklärte: "Für die Arbeitnehmer und Gewerkschaften ist es von besonderer Bedeutung, dass sich global agierende Unternehmen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten bekennen und danach handeln. Bei Siemens haben wir dies in unserer gemeinsamen Erklärung festgeschrieben. Dieser Wertekanon muss von Mitarbeitern ebenso wie von Verantwortlichen des Konzerns Tag für Tag neu vorgelebt werden. Das Internationale Rahmenabkommen schafft dafür eine weitere Grundlage bei Siemens."

Erst der Mensch und dann die Marge

Lothar Adler, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG, ergänzte: "Wir stehen für weltweit angemessene Beschäftigungsbedingungen. Das Abkommen betont in besonderer Weise die grundlegenden Rechte der Beschäftigten bei Siemens. Für uns gilt, dass erst der Mensch und dann die Marge kommt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ermöglicht, dass weltweit auch weiterhin die Beteiligungsrechte für faire Arbeitsbedingungen beachtet werden."

Verantwortungsbewusstsein für die Mitarbeiter

Siemens' Vorstandsvorsitzender Peter Löscher bezeichnete das Abkommen als "Ausdruck des Verantwortungsbewusstseins der Siemens AG für ihre Mitarbeiter und Beleg für das vertrauensvolle Verhältnis von Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaft" und betonte, es dokumentiere die bereits weltweit gültigen und in den Business Conduct Guidelines festgehaltenen Standards im Unternehmen.

Das Abkommen nimmt Bezug auf die grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die in den einschlägigen internationalen Konventionen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der UN-Initiative des Global Compact enthalten sind. Diese beinhalten beispielsweise die Abschaffung von Zwangsarbeit, ein Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot von Kinderarbeit, die Festlegung eines Mindestalters für Beschäftigte, sowie die Tarif- und Vereinigungsfreiheit.


» Als PDF kann man das Internationale Rahmenabkommen über untenstehenden Link (IFA.pdf) herunterladen