Siemens Dialog
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05.05.2024, 14:05 Uhr

Kein Vergleich mit Schelsky

  • 10.06.2010
  • Allgemein

Der Gütetermin in der Schadensersatzklage der Siemens AG gegen Ex-AUB-Chef Wilhelm Schelsky ist gescheitert. Schelsky selbst, bekanntlich seit einem Jahr in Haftverschonung auf seinem Anwesen an der Ostsee, erschien gar nicht erst selbst; sein Anwalt lehnte einen Vergleich rundweg ab und wies darauf hin, bei seinem Mandanten sei aufgrund etlicher offener Forderungen ohnehin nichts zu holen.

Wilhelm Schelsky

Vergleichsangebot ...

Die Siemens-Anwälte hatten sich grundsätzlich bereit gezeigt, einen Vergleich über einen "Millionenbetrag" einzugehen. Auch die Forderung von 3,2 Millionen Euro ist nach Justizangaben sowieso schon der geschätzten Zahlungsfähigkeit Schelskys angepasst.

... unbeeindruckt zurückgewiesen

Schelskys Rechtsvertreter spricht in diesem Zusammenhang von über 10 Millionen Euro an Forderungen der Steuerbehörden, die er kaum wird bedienen können. Der Anwalt sieht sich vor diesem Hintergrund allem Anschein nach in einer Position, in der sein Mandant nicht viel zu verlieren hat, und bezeichnet Siemens' Forderungen als unbegründet.

Langer Weg durch die Instanzen

Obendrein beabsichtigt Schelsky, seine derzeit dem Bundesgerichtshof vorliegende Revision gegen die Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft bis zum Bundesverfassungsgericht zu tragen, so dass der Prozess sich noch Jahre hinziehen kann. Zu guter Letzt verklagt der frühere "Berater" seinen damaligen Auftraggeber Siemens in einer Widerklage auf die Zahlung offener Vergütungen über rund 390.000 Euro.

Nach dem gescheiterten Vergleichsversuch wird der Wirtschaftskrimi nun seinen juristischen Weg antreten. Beginnen wird dieser mit der Beweisaufnahme am ersten September. Unerfreulich für Siemens: Der vorsitzende Richter kündigte an, im weiteren Verfahren eventuell Zeugen aus der "obersten Führungsetage" vorzuladen.