Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/rueckzahlung-von-schelsky
05.05.2024, 22:05 Uhr

Rückzahlung von Schelsky

  • 02.09.2010
  • Allgemein

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Mittwoch der Klage der Siemens AG gegen den früheren AUB-Vorsitzenden Wilhelm Schelsky stattgegeben und diesen zur Rückzahlung von 3,2 Millionen Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war die Zahlung an Schelsky 'rechtsgrundlos', mit anderen Worten: Er blieb die dafür vereinbarte Leistung schuldig.

Siemens hatte sich vor allem auf die Tatsache gestützt, dass Schelsky Teile der ihm zugegangenen Gelder nicht für den eigentlich Zweck - den Aufbau eines Gegengewichts zur IG Metall -, sondern für eher privat motiviertes Sponsoring genutzt hatte. Dieser Umstand hatte bereits bei seiner Verurteilung wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue im November 2008 eine entscheidende Rolle gespielt.

Klage und Gegenklage

Zu Prozessbeginn im Juni hatte das Gericht die beiden Gegner Siemens und Schelsky aufgefordert, ihre Ansprüche nochmals detailliert darzulegen, denn Schelsky hatte seinerseits offene Forderungen an seinen früheren Arbeit- und späteren Auftraggeber eingeklagt. War für Richter Peter Zaunseder damals "noch keine Weichenstellung absehbar", scheint der Fall nun also geklärt zu sein.

Bitte hinten anstellen

Siemens hatte sich nach Angaben aus der Justiz mit Blick auf die ohnehin bereits prekäre finanzielle Situation Schelskys auf eine Forderung von 3,2 Millionen beschränkt, obwohl man den entstandenen Schaden eigentlich höher bezifferte. Ob das Geld allerdings je in der Unternehmenskasse ankommen wird, bleibt vorerst trotz dieser Rücksichtnahme ungewiss. Siemens muss sich mit seinen Ansprüchen hinten anstellen: Der früher gutsituierte Ex-AUB-Chef sieht sich mit Millionenforderungen unter anderem der Finanzbehörden konfrontiert und klagt öffentlich, seinen Lebensunterhalt aus Zuwendungen seiner Familie bestreiten zu müssen.


<link http: www.justiz.bayern.de gericht olg n presse archiv index.php _blank external-link-new-window>undefinedPressemitteilung des Landgerichts Nürnberg Fürth