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12.05.2024, 19:05 Uhr

Verunsicherung durch Geschenkeregelung

  • 20.09.2007
  • Allgemein

Die an sich unumstrittenen Compliance-Bemühungen haben zu einer Regelung geführt, die für Irritation sorgt: Alltäglicher Geschäftsumgang mit Kunden wird durch penible Auflagen erschwert, die auch noch beim harmlosesten Geschäftskontakt jeden Anschein von Bestechung verhindern sollen. Auch nach Meinung des Gesamtbetriebsrats schießt man damit übers Ziel hinaus.

Vielleicht gleich ein erstes Thema für den am Mittwoch vom Aufsichtsrat  zum Leiter des neuen Zentralressorts "Recht und Compliance" ernannten Peter Solmssen und seinen parallel berufenen Chief Compliance Office Andreas Pohlmann: Die neuen Vorgaben legen nicht nur penibel fest, was man Geschäfts- und anderen Kontakten als Aufmerksamkeit schenken darf, sondern schreiben selbst noch vor, was beim Geschäftsessen auf den Tisch kommen darf.

Kulis und Abreißblöcke

Zulässige Geschenke sind demnach "etwa Obstkörbe, Blumen, Bücher oder Werbegeschenke" wie Kugelschreiber und Notizblöcke, und auch das nur, sofern diese "das Konzernlogo an prominenter Stelle tragen". Man fühlt sich unwillkürlich an die kleine Kfz-Werkstatt um die Ecke erinnert, die Feuerzeuge und Kulis mit ihrem Schriftzug verteilt. Will man auch bei Geschäftsessen auf Nummer sicher gehen, verlegt man sie vielleicht am besten zur nächsten Pommesbude; in diesem Zusammenhang nämlich wird unter anderem gemahnt, keine teuren Weine oder gar Delikatessen servieren zu lassen.

Gesamtbetriebsrat: Überarbeitung erforderlich

Der stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende Lothar Adler erklärte gegenüber der <link http: www.sueddeutsche.de wirtschaft artikel _blank>Süddeutschen Zeitung, die weltweit geltenden Vorgaben erzeugten große Verunsicherung in der Belegschaft, und zwar vor allem bei Beschäftigten im Vertrieb. Das ist nur zu verständlich, schließlich müssen vor allem sie sich womöglich künftig bei jedem Kundenkontakt fragen, ob die harmlose Einladung zum Mittagessen womöglich schon den Verdacht der Korruption birgt.

Trotz seiner grundsätzlich uneingeschränkten Unterstützung der Compliance-Bemühungen drängt der Gesamtbetriebsrat daher auf eine Überarbeitung der Regelung, so dass übliche und legale Dinge des geschäftlichen Umgangs nicht zum genehmigungspflichtigen Papierkrieg mutieren.