Siemens Dialog
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24.04.2024, 21:04 Uhr

Erster Interessenausgleich zur Restrukturierung

  • 11.07.2014
  • Allgemein

Der Gesamtbetriebsrat hat mit der Unternehmensführung einen ersten Interessenausgleich zur geplanten Restrukturierung im Zuge von Joe Kaesers "Vision 2020" abgeschlossen. Der Ausgleich regelt die Bedingungen, unter denen in der Phase bis zum ersten Oktober Beschäftigte der betroffenen Bereiche neu zugeordnet werden. Dabei ist es gelungen, die fünf Hebel der Arbeitnehmerinitiative Siemens 2020 einzubringen.

Um Irrtümern vorzubeugen: Bei diesem mehrstufigen Interessenausgleich zur Neuorganisation geht es nicht um Stellenabbau oder ähnliches, sondern ausschließlich um die organisatorische Aufstellung - das, was umgangssprachlich bisweilen als "Türschild-Umhängen" oder "Stühlerücken" bezeichnet wird, also beispielsweise Umbenennungen von Abteilungen. Eine Prämisse ist, dass es zum Stichtag 1.10.2014 keinerlei Personalanpassungen geben wird.

Neue Maßstäbe für IA-Verhandlungen

Vorausgegangen waren intensive, mehrtägige Verhandlungen mit dem Management, in denen auf der Seite des Gesamtbetriebsrats (GBR) rund 60 Kolleginnen und Kollegen aus den Standorten beteiligt waren und an den einzelnen Themen arbeiteten. Entstanden ist ein Ausgleich, der klare Züge von "Siemens 2020" aufweist.

Kein reines Kostensenkungsprogramm

So ist unter anderem grundsätzlich das Ziel vereinbart worden, Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und zu schaffen sowie mehr Wertschöpfung zu erzielen. Der stellvertretende GBR-Vorsitzende Robert Kensbock fasst die Position der Interessenvertretung zusammen: "Dem Gesamtbetriebsrat geht es um ein langfristiges Konzept. Die Neuorganisation darf nicht in ein reines Kostensenkungsprogramm münden."

Viel Wert legte der Gesamtbetriebsrat dementsprechend auch darauf, an den deutschen Standorten in der gesamten Wertschöpfungskette Zukunftstechnologien zu sichern und auszubauen. Ein weiterer Kernpunkt ist die Personalpolitik, so Kensbock: "Siemens muss zu einer flächendeckenden und transparenten Personalplanung kommen. Außerdem soll für die künftige Unternehmenskultur gelten, dass Beschäftigte und Betriebsräte jeweils frühzeitig und verstärkt beteiligt werden, wenn es um die Zukunft des Unternehmens geht."