Siemens Dialog
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20.04.2024, 10:04 Uhr

Healthcare: Siemens bleibt in der Verantwortung

  • 17.03.2015
  • Operativ

Mittlerweile ist es amtlich: Zum 1. Mai gliedert Siemens die Medizintechnik aus der AG aus, um sie als 100prozentige Tochter unter dem Dach des Konzerns in Eigenständigkeit weiterzuführen. Mit dem Übergang greifen durch Gesamtbetriebsrat und IG Metall mit der Unternehmensleitung vereinbarte Eckpunkte zum Schutz der deutschen Standorte und Beschäftigten.

Für die betroffenen Beschäftigten an den Standorten und in den Niederlassungen ist diese Ausgliederung mit einem Betriebsübergang nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __613a.html _blank>§ 613a BGB verbunden. Die darin definierten Rechte der Beschäftigten und Pflichten des Arbeitgebers sind allerdings nicht eben üppig, so dass Gesamtbetriebsrat und IG Metall weit darüber hinausgehende Zusagen von Siemens verlangt und erreicht haben.

Belastbare Eckpunkte

Um die Interessen der Healthcare-Beschäftigten in der neuen GmbH zu wahren, gelten die Regelungen der Standort- und Beschäftigungssicherung "Radolfzell II" dort unverändert weiter und sind frühestens ab April 2018 kündbar. Zu diesen Regelungen gehört unter anderem der grundsätzliche Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Unverändert Geltung behalten selbstverständlich auch die Tarifbindung und -verträge sowie Betriebsvereinbarungen.

Strategisch wichtig für die Zukunft des neuen Unternehmens ist die Zusage, dass Siemens zur Medizintechnik als langfristigem Bestandteil des Kernportfolios steht. Die HC-Standorte Erlangen/ Forchheim, Kemnath und Rudolstadt beispielweise sind mit ihren Headquarter- und Lead-Funktionen weiter abzusichern, etwa durch Investitionen, eine weiter gesteigerte Marktausschöpfung auf dem deutschen Heimatmarkt und eine perspektivisch angelegte Personalplanung.

Nahtlose Mitbestimmung

Für die Einhaltung dieser und anderer Zusagen steht die unterbrechungsfreie Mitbestimmung durch die Betriebsräte und die Arbeitnehmervertreter im neuen Aufsichtsrat. Sie und die IG Metall haben auch hier schon im Vorfeld sicher gestellt, dass nach dem Übergang in die Eigenständigkeit keine Unterbrechungen der Interessenvertretung auftreten.

Rat und Hilfe

Grundsätzliche Informationen zum Thema Betriebsübergang gibt es in unserem <link file:449 _blank>gleichnamigen Informationsblatt der Reihe "Rat + Info". Bei Fragen oder Beratungsbedarf können sich Beschäftigte auch jederzeit an ihren Betriebsrat wenden. IG Metall-Mitglieder haben außerdem Anspruch auf gebührenfreie Rechtsberatung und Rechtsschutz - Einzelheiten bei der jeweils zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle, deren Kontaktdaten man unter <link http: www.igmetall.de vor-ort>www.igmetall.de/vor-ort findet.


» Ausführliche Informationen zum Übergang in die Siemens Healthcare GmbH enthält eine Ausgabe der Siemens Nachrichten der IG Metall, die derzeit an den Standorten verteilt wird. Als PDF kann man sie über obigen Link (2015-03-SN-Healthcare.pdf) und in unserem <link _top>Download-Bereich herunterladen.