Siemens Dialog
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04.10.2024, 10:10 Uhr

Im Sinne des Ganzen

  • 05.08.2008
  • Allgemein

Im Wirbel um die Ereignisse der vergangenen Wochen im Hause Siemens - Konzernumbau, Regressforderungen an Ex-Vorstände, Lösungen für SEN und SHC - geriet eine Information etwas in den Hintergrund, die unter dem Aspekt der Corporate Governance einiges über den neuen Kurs im Unternehmen aussagt.

Das persönliche Wohlergehen von Siemens-Managern (zumindest im finanziellen Bereich) wird mit Beginn des neuen Geschäftsjahrs im Oktober 2008 deutlich enger als bisher an zwei Dinge geknüpft: den geschäftlichen Erfolg des Ganzen und die Orientierung an Compliance-Regelungen.

Aktienbesitz per Dekret

In der <link http: w1.siemens.com press pool de events _blank external-link-new-window>Siemens-Präsentation liest sich das wie folgt: Ein neues Vergütungsschema für Manager verpflichtet sie künftig, abhängig von der jeweiligen Position dauerhaft Siemens-Aktien zu halten. Betroffen sind insgesamt 500 hochrangige Manager, die Kursverluste folglich in Zukunft schmerzlich auf den Kontoauszügen der persönlichen Depots wiederfinden werden. Der von oben verordnete Umfang des so genannten "verpflichtenden Aktienbesitzes" staffelt sich vom CEO (300 Prozent der jährlichen Grundvergütung) über Vorstandsmitglieder (200%) und die Top-50 (100%) bis hin zu den Top-450-Managern (50%).

Benchmark-Faktor Compliance

Eine weitere Neuerung enthält das "Benchmark-orientierte Vergütungssystem". Der Individualfaktor, also das, was jede/r Einzelne selbst an der Höhe des erreichten Bonus' beeinflussen kann, basiert für 50 Top-Manager zu stolzen 16 Prozent auf der Einhaltung der Compliance-Vorschriften.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Regelungen wie von Arbeitnehmervertretern stets angemahnt auch auf weniger spektakuläre Bereiche beziehen als Korruption und ähnliche Compliance-Schwergewichte. Für die Unternehmenskultur ist langfristig die Einhaltung ganz alltäglicher Regelungen - wie etwa Gleichberechtigung, Datenschutz, Betriebsvereinbarungen und natürlich des Betriebsverfassungsgesetzes - mindestens ebenso wichtig.