Siemens Dialog
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29.04.2024, 05:04 Uhr

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft München

  • 09.05.2008
  • Allgemein

Die Staatsanwaltschaft München hat heute der Presse mitgeteilt, dass es im Siemens-Verfahren keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt.

Gegen Heinrich von Pierer sowie weitere ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird jedoch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“ eingeleitet.

Aktive Vorstände und Aufsichtsräte seien nach Ausführung der Staatsanwaltschaft nicht betroffen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt gegeben.