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29.04.2024, 21:04 Uhr

Volksbegehren Mindestlohn: Zulassung gescheitert

  • 05.02.2009
  • Allgemein

Die Zulassung des im Frühjahr letzten Jahres vom DGB Bayern auf den Weg gebrachte Volksbegehrens für ein bayerisches Mindestlohngesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der DGB sieht den Versuch dennoch als Erfolg: 220.000 Unterschriften bildeten ein starkes Votum, und das Urteil ist nicht inhaltlich begründet, sondern rein verfahrenstechnisch.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Foto) entschied am dritten Februar, dass es kein Volksbegehren zum Mindestlohn in Bayern geben wird. Ein bayerisches Mindestlohngesetz ist nach seiner Auffassung nicht mit Bundesrecht vereinbar, da der Bund im Rahmen der konkurrierenden Rechtssprechung von seiner Gesetzgebungs- kompetenz bereits Gebrauch gemacht habe. Der Freistaat könne demnach keine eigene Mindestlohnregelung einführen, weil es auf Bundesebene schon zwei entsprechende Gesetze (Mindestarbeitsbedingungengesetz / Entsendegesetz) gibt. Sollten diese ihrem Zweck nicht gerecht werden, so sei es Sache des Bundes, weiter tätig zu werden (<link http: www.bayern.verfassungsgerichtshof.de _blank external-link-new-window>Pressemitteilung / <link http: www.bayern.verfassungsgerichtshof.de _blank external-link-new-window>Entscheidung im Wortlaut).

Sachlich, nicht inhaltlich

Angesichts dieser Entscheidung liegt nicht nur für die bayerischen Gewerkschaften auf der Hand, dass damit nicht ein Mindestlohngesetz inhaltlich zurückgewiesen ist, sondern der Weg einer Regelung auf Landesebene. Der Verfassungsgerichtshof betont, er habe nicht in der Sache entschieden, sondern verfahrenstechnisch: Im Mittelpunkt stand die Frage, wer ein Mindestlohngesetz festlegen kann. Selbst Bayerns Innenminister Herrmann räumte daher ein: "Das ist kein Urteil gegen Mindestlohn, aber eine klare Bestätigung, dass die Zuständigkeit allein beim Bundestag liegt."

"Eindrucksvolles Signal"

Der <link http: www.bayern.dgb.de volksbegehren entscheidung antexter _blank external-link-new-window>DGB Bayern sieht sich vor diesem Hintergrund trotz der Ablehnung des Volksbegehrens als Sieger in der Sache: "220.000 Unterschriften, die der DGB gemeinsam mit allen Unterstützern für den Antrag gesammelt hat, sind und bleiben ein eindrucksvolles Signal. Das Volksbegehren zum Mindestlohn hätte eine überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung gefunden, dieser Umstand ist von keinem Prozessbeteiligten je in Frage gestellt worden."

Mindestlohn auf der Tagesordnung vor Bundestags- und Europawahl

Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns bleibt aus seiner Sicht also unbestritten, und wird angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise eher noch dringlicher - das Lohngefüge steht unter wachsendem Druck, Lohndumping und Niedriglohnsektor breiten sich weiter aus. Das Fazit des DGB lautet daher: "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat nun endgültig geklärt, dass für die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen Bundesregierung und Bundestag zuständig sind. Das Thema Mindestlohn steht damit für die Bundestags- und Europawahl ganz vorne auf der Tagesordnung."