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16.04.2024, 18:04 Uhr

Niedriglöhne weiter auf dem Vormasch

  • 10.07.2009
  • Allgemein

6,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland - mehr als jede/r Fünfte - arbeiten für einen geringen Lohn, also weniger als 9,62 (Westdeutschland) beziehungsweise 7,18 Euro (Ost). Einer Studie zufolge schützen auch Berufsausbildung oder Studienabschluss nicht mehr vor schlechter Bezahlung.

Niedriglohnbeschäftigte 1995 bis 2007 (Quelle: IAQ /<br>SOEP 2007, zum Vergrößern anklicken)

In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen für Niedriglöhne - so lautet das Fazit einer <link http: www.iaq.uni-due.de iaq-report report2009-05.shtml _blank external-link-new-window>undefinedStudie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Die Zahl der Betroffenen nahm seit 1995 um 2,1 Millionen, allein von 2006 auf 2007 um 350.000 zu. Der Stundenlohn unter 9,62 beziehungsweise 7,18 Euro markiert die wissenschaftlich anerkannte Niedriglohngrenze, festgelegt durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Vollzeit für Hungerlohn

Auch ein Vollzeitjob schützt offenbar nicht vor niedrigen Stundenlöhnen. Fast ein Viertel der Beschäftigten, die weniger als fünf Euro pro Stunde verdienen, arbeitet in Vollzeit. Die meisten Beschäftigten unter dieser Grenze sind allerdings Minijobber, wobei ihr Anteil mit steigenden Stundensätzen zunimmt: "Schon bei Stundenlöhnen von sieben Euro stellen Vollzeitbeschäftigte fast die Hälfte der Betroffenen", stellt das IAQ fest.

Fachkräfte mit im Sog

Zusätzlich alarmierend ist, dass auch Fachkräfte immer öfter zu Geringverdienern werden. Ihr Anteil stieg von 1995 bis 2007 von 58,5 auf 70,8 Prozent. Claudia Weinkopf, stellvertretende Direktorin des IAQ, erklärt dazu, dass eine wachsende Zahl von Menschen durch Arbeitslosigkeit gezwungen wird, in den Niedriglohnsektor abzurutschen. Dabei ist unter anderem das Fehlen von Mindestlöhnen in Deutschland ihrer Einschätzung nach ausschlaggebend: In anderen westeuropäischen Industrieländern wäre eine so niedrige Bezahlung aufgrund von gesetzlichen Mindestlöhnen nicht möglich.

Den vollständigen Report des IAQ können Sie als <link http: www.iaq.uni-due.de iaq-report report2009-05.pdf _blank external-link-new-window>PDF HIER herunterladen.