Siemens Dialog
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26.04.2024, 09:04 Uhr

Geldbuße von Heinrich von Pierer

  • 04.03.2010
  • Allgemein

Mit einem Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Verletzung seiner Aufsichtspflicht als Siemens-Konzernlenker hat die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen Heinrich von Pierer beendet. Dessen Anwälten zufolge beabsichtigt er keinen Widerstand, wird also die Summe in unbekannter Höhe bezahlen.

Es gebe einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht, bestätigte eine Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Pierer habe demnach versäumt, Prüfungen zu veranlassen, als er von den unberechtigten Zahlungen erfuhr, die sich später als regelrechtes Korruptionssystem erwiesen.

Schlussstrich für Pierer ...

Seine Anwälte begründeten den Verzicht auf Rechtsmittel , er wolle "unabhängig von rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten" einen Abschluss der Auseinandersetzung finden. Mit anderen Worten: Pierer räumt unverändert keinerlei Schuld ein, will aber endlich einen Schlussstrich unter die Afffäre ziehen, der im Vergleich zum Schadensersatz an Siemens vermutlich nicht einmal sehr teuer ist. Bei Fahrlässigkeit kann das Bußgeld höchstens 500.000 Euro betragen; das "Handelsblatt" berichtet zudem, der tatsächliche Betrag liege unter anderem wegen der außergerichtlichen Einigung mit Siemens deutlich darunter.

... und Anklage gegen Ganswindt

Offen bleiben damit nur noch die Fälle von der Ex-Vorstände Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger. Beide hatte mit Verweis auf gegen sie anhängige Verfahren den Vergleich mit Siemens abgelehnt und wurden daher in der Zwischenzeit auf insgesamt 20 Millionen Euro verklagt. Im Februar erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Ganswindt, dem sie unter anderem Korruption vorwirft.