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05.05.2024, 11:05 Uhr

Mitbestimmung sorgt für Augenmaß

  • 14.08.2008
  • Allgemein

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wirken sich dämpfend auf die Höhe der entsprechenden Vorstandsgehälter aus, fand eine Studie des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung heraus. Negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg lassen sich nicht ausmachen.

Wie die <link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window>undefinedHans Böckler-Stiftung berichtet, ist dies das Ergebnis einer Untersuchung von Dr. Sigurt Vitols, Experte für Corporate Governance am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Mit besonderem Augenmerk auf die Besetzung von Gremien wie Präsidial-, Prüfungs- und Personalausschüsse, die nicht grundsätzlich paritätisch besetzt sind, untersuchte das WZB erstmals, wie sich diese Mitbestimmung auswirkt. Dazu wurden die Struktur und die Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse von 104 börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen analysiert.

Als ein zentrales Ergebnis ist festzuhalten, dass die Arbeitnehmerpräsenz im Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen eines Aufsichtsrats die Höhe der Vorstandsvergütung nach unten beeinflussen - und zwar um durchschnittlich 11 Prozent. Ist ein Gewerkschaftsvertreter auch noch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, dämpft dies die Vergütung sogar um rund 16 Prozent.

Während paritätisch besetzte Ausschüsse die Vorstandsvergütung erkennbar beeinflussen, haben sie keine Auswirkungen auf Rentabilität, Beschäftigungsdynamik oder Börsenbewertung - kurz: den Erfolg - eines Unternehmens. Das Fazit des WZB: "Da eine übermäßige Vorstandsvergütung zunehmend als gesellschaftlich problematisch angesehen wird, kann die Stärkung der gewerkschaftlichen Präsenz im Aufsichtsrat durch die Ergebnisse der Studie somit positiv bewertet werden." Diese Erkenntnis spricht für die gesetzliche Verankerung des Prinzips der Parität in Ausschüssen.

Nicht alle paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte besetzen auch ihre Ausschüsse paritätisch. Dies trifft für 71 Prozent der Präsidialausschüsse, 63 Prozent der Prüfungs- und 57 Prozent der Personalausschüsse zu; in nur etwas mehr als der Hälfte sind alle Ausschusstypen paritätisch besetzt, in gut einem keiner. Übrigens: Bei Siemens ist das Aufsichtsratpräsidium seit Ende Januar paritätisch besetzt (siehe Erfolg für die Mitbestimmung).