Siemens Dialog
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18.05.2024, 16:05 Uhr

Vorstandsentlastung soll vertagt werden

  • 17.01.2008
  • Allgemein

Es wurde bereits gemunkelt, nun ist es amtlich: Siemens empfiehlt seinen Aktionären auf Grund laufender Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2007 sowie der Aufsichtsratsmitglieder, die zuvor seit 1999 dem Vorstand angehörten, zu vertagen.

Nicht alle ehemaligen Topmanager sind offenbar über jeden<br>Zweifel erhaben.

Durch eine <link http: w1.siemens.com pool de investor_relations finanzpublikationen _blank external-link-new-window>undefinedAd hoc-Meldung nach §15 Wertpapierhandelsgesetz gab Siemens am Mittwoch die von Aufsichtsratspräsidium und Vorstand gemeinsam ausgesprochene Empfehlung bekannt und ändert damit die bislang in der Tagesordnung empfohlene Empfehlung der Entlastung. Ausgenommen von der damit immer wahrscheinlicheren Verschiebung soll nur Vorstandschef Peter Löscher sein, der im betroffenen Zeitraum bekanntlich noch gar nicht bei Siemens war.

Der Vorschlag soll dem Aufsichtsrat in einer Sondersitzung am 21. Januar vorgelegt werden. Die von der Nicht-Entlastung potenziell betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder  unterstützen den Vorschlag der Vertagung. Als Begründung für die Änderung gibt Siemens an, die mit der internen Untersuchung betraute US-Anwaltskanzlei <link http: www.debevoise.com _blank external-link-new-window>undefinedDebevoise & Plimpton erhalte im Zuge ihrer Ermittlungen "laufend neue Informationen." Das ist an sich genommen nun nicht eben eine Überraschung - es steht also zu befürchten, dass aktuelle "neue Informationen" konkretes Belastungsmaterial gegen den ehemaligen Vorstand enthält.

"Substantielle Hinweise"

In der Tat veröffentlicht Siemens, konsequent die neue Transparenz im Unternehmen umsetzend, auch einen <link http: w1.siemens.com pool de investor_relations lettertocromme.pdf _blank external-link-new-window>undefinedBrief der Kanzlei an den Aufsichtsratsvorsitzenden Gerhard Cromme vom 16. Januar im Internet. Das Schreiben beantwortet dessen Frage, ob neue Erkenntnisse ein Überdenken der ursprünglich ausgesprochenen Entlastungsempfehlung angeraten scheinen lassen ohne Umschweife: "Wie unten beschrieben, ist diese Frage mit Ja zu beantworten."

Seit Ende November haben die Ermittler demnach "wichtige neue Informationen und sehr substantielle Hinweise" unter anderem aus dem Amnestieprogramm für Beschäftigte erhalten; dabei geht es um "das Verhalten und die Kenntnisse einer Reihe von Personen, die innerhalb einiger vergangenen Jahre Mitglieder des Vorstands waren."

Entlastung des Aufsichtsrats

Gegen die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern bestehen laut der Ad Hoc-Meldung "auf Basis der derzeitigen Informationen" entgegen entsprechender Gerüchte in den Medien keine Bedenken. Ausgenommen sind wie eingangs erwähnt solche Mitglieder des Kontrollgremiums, die vor dieser Tätigkeit dem Vorstand angehörten - unausgeprochen bleibt der Name, der angesichts der personellen Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat damit zwangsläufig in den Fokus rückt: Heinrich von Pierer.