Siemens Dialog
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04.11.2024, 00:11 Uhr

Vorstoß für mehr Mitbestimmung

  • 28.07.2010
  • Allgemein

Gut fürs Unternehmen, gut für die Belegschaft - die deutsche Mitbestimmung hat in der Krise wieder einmal ihren Wert unter Beweis gestellt. Nun will sie die SPD-Bundestagsfraktion deutlich ausweiten, um unter anderem für zentrale Entscheidungen wie Betriebsschließungen, Standortverlagerungen und Unternehmensverkäufe eine 2/3-Mehrheit im Aufsichtsrat nötig zu machen.

Mehr demokratische Teilhabe der Arbeitnehmerseite

Dem schon im Juni gestellten <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>undefinedAntrag zufolge soll der Bundestag feststellen, dass Deutschland mehr demokratische Teilhabe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen braucht, um die alleinige Orientierung der Unternehmen an der Profitmaximierung zu verhindern.

Für die konkrete Umsetzung dieser Erkenntnis schlägt der Antrag zum einen vor, die deutsche Mitbestimmung solle "gesetzlich auf Unternehmen ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland beziehungsweise deutschen Personengesellschaften mit ausländischem Komplementär erstrecken".

Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfte

Zum anderen strebt die SPD-Fraktion an, einen gesetzlichen Mindestkatalog "zustimmungsbedürftiger Geschäfte für zentrale unternehmerische Entscheidungen – insbesondere Betriebsschließungen, Standortverlagerungen und Unternehmensverkäufe – im Aufsichtsrat" einzuführen. Die Schwellenwerte für das <link http: bundesrecht.juris.de mitbestg index.html _blank external-link-new-window>undefinedMitbestimmungsgesetz sollen 1.000 Beschäftigte (bisher 2.000), für das <link http: dejure.org gesetze drittelbg _blank external-link-new-window>undefinedDrittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte (bisher 500) verringert werden. Eine "echte Parität" durch rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung zwischen Kapital und Arbeit schließlich soll der Vorlage zufolge durch eine neutrale Person im Aufsichtsrat und gleichzeitige Abschaffung des Doppelstimmrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Kapitalgesellschaften erzielt werden.

Mitbestimmung - Eckpfeiler der Gesellschaftsordnung

Als Begründung führt der Antrag die Bedeutung der Unternehmensmitbestimmung als "wesentlicher Eckpfeiler unserer sozialen und demokratischen Gesellschaftsordnung" an. Gefährdet ist dieser Eckpfeiler etwa durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit, nach der in Deutschland ansässige Unternehmen mit ausländischer Rechtsform geführt werden und so die deutsche Mitbestimmung umgehen können. Gleichzeitig drängt die SPD-Fraktion angesichts der Erfahrungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, in der Belegschaftsvertretungen wiederholt das Schlimmste verhinderten: "Ohne dieses Engagement hätte uns die Krise viel stärker getroffen. Daher ist Mitbestimmung zeitgemäßer denn je. Das ist die Lehre aus der jüngsten Wirtschaftskrise. Unternehmensmitbestimmung ermöglicht zuvorderst die Kontrolle wirtschaftlicher Macht."

Vorbild VW-Gesetz

Als Grundlage des Vorstoßes dient das sogenannte "<link http: de.wikipedia.org wiki vw-gesetz _blank external-link-new-window>undefinedVW-Gesetz" , nach dem unter anderem Werke nur bei einer 2/3 Zustimmung des Aufsichtsrats geschlossen oder verlagert werden können, was die Arbeitnehmerbank praktisch nicht durchsetzbar ist. Wesentliche Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 80 Prozent der Hauptvesammlung, wodurch das Land Niedersachsen mit seiner 20-prozentigen Sperrminorität großen Einfluss zugunsten des der Beschäftigten ausüben kann. Der Antrag fasst zusammen: "Eine exzellente Marktposition ist bei Volkswagen nicht trotz, sondern wegen einer starken Mitbestimmung und damit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreicht worden."

Positive Folgen auch für Siemens

Sollte das Mitbestimmungsgemäß tatsächlich entsprechend angepasst werden, hätte dies nicht nur aus Arbeitnehmersicht auch für Siemens überwiegend positive Folgen. Die Siemens AG hat bekanntlich als als Ankeraktionär mit rund sechs Prozent der Anteile nur die Siemens-Familie und ist daher stets latent gefährdet, in das Visier von Hedgefonds zu geraten - zuletzt 2007 waren auch aus dem Vorstand entsprechende Warnungen zu vernehmen.