Siemens Dialog
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03.05.2024, 07:05 Uhr

"Kein Schutz vor extremen Niedriglöhnen"

  • 05.11.2009
  • Allgemein

Im vor gut zwei Wochen unterzeichneten Koalitionsvertrag hat die neue Regierung sich zum Mindestlohn so entschieden, dass sie faktisch nichts entscheidet. Das verwandte Thema Leiharbeit schweigt das Werk gleich ganz tot - zum Nachteil prekär Beschäftigter. Für sie bleibt im Großen und Ganzen alles, wie es war.

Arbeitsminister und Bundeskanzlerin

Um eine wirksame Entscheidung zu den Mindestlöhnen drückt sich Schwarz-Gelb mit dem Ausweichen auf das Verbot "sittenwidriger" Löhne herum, und bedient damit unter dem Strich praktisch uneingeschränkt die Erwartungen der Arbeitgeber. Viele von ihnen nämlich rechnen bereits mit einer neuen Explosion der Leiharbeit, wenn die Konjunktur die derzeitige Krise hinter sich lässt.

Equal Pay nur über freiwillige Vereinbarungen

Das kaugummiartig dehnbare Verbot sittenwidriger Löhne sorgt entsprechend für hörbare Erleichterung bei den betroffenen Unternehmen. Der Zeitarbeitgeberverband <link http: www.ig-zeitarbeit.de _blank external-link-new-window>undefinedIGZ führte eilends aus, ob ein Leiharbeitnehmerentgelt sittenwidrig sei, müsse man am Durchschnittslohn der Leiharbeitsbranche messen - also nicht etwa am Lohnniveau des Einsatzunternehmens. Eine solche Orientierung bleibt also weiter Unternehmen überlassen, die - wie Siemens - ein Einsehen haben und sich über interne Vereinbarungen dem Equal Pay-Grundsatz annähern.

IGZ: "keine praktische Bedeutung"

In der Leiharbeitsbranche insgesamt hingegen liegen die niedrigsten Stundenlöhne derzeit bei 7,38 Euro, so dass nach der Definiton von "sittenwidrig" (also weniger als ein Drittel des üblichen) ein Stundenlohn von rund 5,20 Euro zulässig wäre. Da nur die radikalsten Zeitarbeitsunternehmen noch weniger zahlen als diesen Hungerlohn, konnte der IGZ befriedigt feststellen, dass die Koalitionsvereinbarung "für die Zeitarbeitsbranche keine praktische Bedeutung" hat.

Etablierter Standard zementiert

Ein "Schutz der Arbeitnehmer", wie ihn Union und FDP verkünden, müsste also anders aussehen. Das stellt auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (<link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window>undefinedWSI) in der Hans-Böckler-Stiftung fest. Die Definiton des Koalitionsvertrages zementiert demnach im wesentlichen nur den bereits etablierten Standard, nach dem die bisherige Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte ohnehin bereits verfährt.

IAB: kein Schutz vor extremen Niedriglöhnen

Zu einer ähnlichen Kritik kommt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (<link http: www.iab.de _blank external-link-new-window>undefinedIAB) der Bundesagentur für Arbeit. Dessen Direktor Joachim Möller bescheinigte dem Ansatz der Koalition, er sei "kein wesentlicher Fortschritt zur heutigen Situation." Statt dessen schreibe er fest, was im Grundsatz bereits gelte - und laut Möller wenig Wirkung hat: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Wucherparagraph die Arbeitnehmer nicht vor extremen Niedriglöhnen geschützt hat."