Siemens Dialog
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26.04.2024, 13:04 Uhr

Kurzer Prozess

  • 21.01.2011
  • Konzern

Der Auftakt des Verfahrens gegen den früheren Siemens-Zentralvorstand Thomas Ganswindt gestaltete sich am Donnerstag eher kurz: Die Verteidigung erreichte mit formalen Einwänden gegen die Zusammensetzung des Gerichts eine Vertagung auf den 25. Januar und gibt sich auch sonst äußert zuversichtlich.

Die zahlreichen Pressevertreter hätten sich den Termin wohl eigentlich sparen können, denn es kam nicht einmal zur Anklageverlesung. Nach weniger als einer halben Stunde gab das Gericht dem Antrag der Verteidiger Ganswindts statt, den Prozessbeginn zu vertagen. Ihre Forderung begründeten sie mit dem Einwand, das Gericht sei angesichts der im Verfahren zu erwartenden "tatsächlichen und rechtlichen Fragen von erheblicher Komplexität" mit nur zwei Berufsrichtern unterbesetzt. Das Gericht wird nun bis Dienstag beraten, ob der Einwand berechtigt ist.

"Verzögerungstaktik" der Verteidigung

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sah den Zug der Verteidigung gelassen und sprach von einer "Verzögerungstaktik", den Antrag pünktlich zum Prozessauftakt einzubringen- die Besetzung des Gerichts nämlich sei ihnen bereits seit drei Monaten bekannt.

Kein strafbares Verhalten?

Ganswindt selbst soll seinen Anwälten zufolge "erst aus der Anklageschrift" von den konkreten Bestechungsfällen erfahren haben, um die es im Verfahren gehen wird.  Sie geben sich entsprechend zuversichtlich und erklärten, sie seien "überzeugt, dass Ganswindt kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden kann."