Siemens Dialog
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14.05.2024, 23:05 Uhr

SHC: Ergänzungstarif angenommen

  • 10.10.2007
  • Konzern

Mitte September verständigten sich Siemens Home and Office Communication Devices und die Arbeitnehmerseite auf Vereinbarungen zur Sicherung sowohl der Arbeitsplätze, als auch der Wettbewerbsfähigkeit Bocholts und Münchens. Der IG Metall-Vorstand hat das Verhandlungsergebnis, das Sicherheit für knapp 2.000 Beschäftigte bedeutet, am Montag genehmigt.

Mit der Einigung endet vorerst eine lange und oft schwierige Entwicklung, die 2004 mit dem Ergänzungstarifvertrag für die damaligen ICM/ICN-Betriebe in Bocholt und Kamp-Lintfort begonnen hatte. München war zu diesem Zeitpunkt nicht betroffen, in Bocholt verzichtete man unter starkem Verlagerungsdruck auf einen Teil der Vergütung und erhöhte die Arbeitszeit.

Der Anschluss an den damaligen Ergänzungstarifvertrag, der nur bis zum Sommer 2006 galt, gestaltete sich im Zusammenhang mit der Zerschlagung von COM und anderen Umwälzungen bei Siemens bekanntlich schwierig. SHC gab den Forderungen der Beschäftigtenseite in Bocholt so widerstrebend nach, so dass die Einbußen nur schrittweise in mehreren Zwischenlösungen aufgehoben werden konnten.

Die neuen Vereinbarungen sehen für Bocholt deutliche Verbesserungen vor, beziehen allerdings auch die rund 250 MitarbeiterInnen in München ein. Die genauen Bedingungen sind für beide Standorte unterschiedlich.

Eckpunkte der Einigung

In Bocholt sinkt die regelmäßige tarifliche Jahresarbeitszeit ohne Urlaub und Feiertage ab Oktober auf 1.694, ab April 2008 auf 1.672 und ab Oktober 2008 auf 1.628 Stunden. Zusätzlich bringen die Beschäftigten jährlich 44 Stunden für Qualifizierung ein. Eine Leistungs- und ergebnisorientierte Komponente  ersetzt Urlaubsvergütung und Sonderzahlung um das 1,24-fache eines Monatsentgeltes bei 125 Prozent Zielerreichung und das 2,48-fache bei 200 Prozent. Das Minimum beträgt 1.800 Euro.

In München erhöht sich die Wochenarbeitszeit ab Oktober um zwei auf 37 beziehungsweise 42 Stunden. Wer seine bisherige Arbeitszeit beibehalten will, kann dies gegen einen entsprechende Entgeltkürzung tun. Auch hier bringt jede/r Beschäftigte 44 Stunden für die Qualifizierung ein.

Betriebsbedingte Kündigung, Schließung und Verlagerung ausgeschlossen

An beiden Standorten sind betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Dezember 2010 ausgeschlossen; das selbe gilt für Verlagerungen und Schließungen von Betriebseinheiten. Bocholt sind darüber hinaus umfangreiche Investitionen, neue Stellen und die Fortführung der Ausbildung zugesagt.

Dieser Ergänzungstarif wurde vor der Vorlage beim IG Metall-Vorstand von beiden Tarifkommissionen jeweils einstimmig angenommen. Er gilt für Bocholt und München bis zum 30. Juni 2010 und hat keine Nachwirkung; was also dann kommt, wird von der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch von der Positionierung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessenvertretung abhängen. Die IG Metall appelliert daher an alle SHC-Beschäftigten, der IG Metall beizutreten beziehungsweise Kolleginnen und Kollegen dazu aufzufordern.