Siemens Dialog
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28.04.2024, 02:04 Uhr

Anklage gegen COM-Manager

  • 24.03.2009
  • Allgemein

Für Siemens als Unternehmen ist die Korruptionsaffäre bekanntlich juristisch weitgehend abgeschlossen, es gibt mehr als genug mit anderen Themen zu tun. Für einzelne mutmaßliche Akteur jedoch ist die Affäre solange nicht vorbei, wie die Justiz nicht endgültig die entsprechenden Akten geschlossen hat.

Die "<link http: www.sueddeutsche.de wirtschaft text _blank external-link-new-window>undefinedSüddeutsche Zeitung" beweist einmal mehr ihre offenbar sehr guten Kontakte zur Münchener Staatsanwaltschaft. Ihren Informationen zufolge soll mit Michael Kutschenreuter, dem früheren Finanzvorstand der Bereiches Communications, "in den nächsten Monaten" vor Gericht erscheinen. Er hatte schon zu Beginn der Ermittlungen zugegeben, Teil des Schwarzgeldsystems gewesen zu sein und unter anderem den ehemaligen CFO Heinz-Joachim Neubürger belastet. Die Ermittlungen gegen Siemens selbst wurden bekanntlich mittlerweile gegen die Zahlung eines Strafgeldes beendet.

Der Münchener Oberstaatsanwalt Anton Winkler äußerte gegenüber der "SZ", Kutschenreuter solle gemeinsam mit zwei weiteren ehemaligen Com-Managern angeklagt werden. Die vorbereitenden Ermittlungen gegen sie seien weitgehend abgeschlossen, man konzentriere sich derzeit "unter anderem auf diese drei Personen". Weitere Angaben zu diesen Beschuldigten machte Winkler der Zeitung zufolge nicht. Wann genau es zur Anklage kommt, hängt offenbar von den Verteidiger der drei Beschuldigten ab, die zusätzliche Ermittlungen fordern könnten. Gelingt es ihnen etwa, einen Teil der Schuld von ihren Mandaten auf das frühere Topp-Management zu verlagern, würde sich dies naturgemäß auf die zu erwartenden Strafen auswirken.

Weitere fünf Beschuldigte wurden laut Winkler unterdessen per Strafbefehl, also ohne Gerichtsverhandlungen, belangt; dabei seien Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen zwischen 10.000 und 290.000 Euro verhängt worden. Andere Beschuldigte kamen mit geringeren Geldstrafen von 12.000 bis 30.000 Euro davon, in 40 Fällen wurden die Ermittlungen wegen Verjährung oder fehlender Nachweise eingestellt. Im Visier der Ankläger stehen nun nur noch solche Manager, die als Hauptverantwortliche gelten können.